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Wer haftet für Abschleppkosten?

Verfasst: 21.04.2004, 01:14
von tom
Die in der Zulassung eines Kraftfahrzeuges genannte Person muß nicht zwangsläufig der Halter des Wagens sein. Halter eines Kraftfahrzeuges ist, wer es für eigene Rechnung in Gebrauch hat und die Verfügungsgewalt darüber besitzt.

Im konkreten Fall war in Wiesbaden ein Fahrzeug wegen verbotswidrigen Parkens abgeschleppt worden, das ausschließlich von zwei Töchtern genutzt wurde, jedoch auf den Namen des Vaters "zugelassen" war. Als der Vater als eingetragener "Halter" auf Zahlung der Abschleppkosten in Anspruch genommen wurde, konnte dieser im Prozeß nachweisen, daß er weder eine Verfügungsgewalt über das Fahrzeug hatte, noch kostenmäßig für die Unterhaltung des Fahrzeuges verantwortlich war. Er konnte danach kostenrechtlich nicht in Anspruch genommen werden.

GH Kassel 11 UE 327/96