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Leerfahrt eines Abschleppunternehmens

Verfasst: 21.04.2004, 01:13
von tom
Ein Fahrzeug stand im Parkverbot und deshalb wurde ein Anschleppwagen bestellt. Vor dem Eintreffen des Abschleppdienstes kehrte der Fahrer des PKW zurück, so daß ein Abschleppen nicht mehr erforderlich war. Trotzdem muß der Fahrer dem Abschleppunternehmen die entstandenen Kosten bezahlen und die anordnende Behörde kann Kosten in Rechnung stellen, wie sie bei einem normalen Abschleppvorgang entstanden wären. Im konkreten Fall Betrug die Verwaltungsgebühr 80 Euro. Durch das Gericht wurde der Betrag etwas reduziert, auf 75 Euro.

OVG Nordrhein-Westfalen Az.: 5 A 2626/00