Ausweichen vor einem Hasen

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tom
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Ausweichen vor einem Hasen

Beitrag von tom »

Ein Autofahrer wich auf einer Landstraße einem über die Straße springenden Hasen aus. Durch das Ausweichmanöver kam er von der Straße ab, landete im Straßengraben und überschlug sich. Den hierdurch entstandenen Schaden von über 12.000 DM wollte der Autofahrer von seiner Teilkaskoversicherung ersetzt bekommen.

Der Bundesgerichtshof lehnte in letzter Instanz den Anspruch aus der Versicherung ab. Ein Kraftfahrer, der mit einem Mittelklassewagen und einer Geschwindigkeit von ca. 90 km/h eine gerade Strecke befährt, verletzt seine Sorgfaltspflicht in ungewöhnlichem Masse, wenn er das mit einer plötzlichen Fahrtrichtungsänderung verbundene hohe Risiko in Kauf nimmt, um einem Hasen auszuweichen. Die von einem so kleinen Tier ausgehende Gefahr, ist zu gering, um das hohe Risiko eines ungleich größeren Schadens durch eine plötzliche Fahrtrichtungsänderung in Kauf zu nehmen.

Den Einwand des Autofahrers, es könne nicht recht sein, einen Hasen zu überfahren und zu töten, ließ das Gericht nicht gelten. Ein Ausweichen vor einem Hasen ist auch aus Gründen des Tierschutzes nicht geboten. Wer aus Tierliebe einem Hasen ausweicht, verdient zwar Zustimmung, aber damit ist noch nicht gesagt, daß der beim Ausweichen entstehende Schaden vom Kfz-Versicherer ersetzt wird. Hier kam dem tierliebenden Autofahrer das Ausweichmanöver teuer zu stehen.

BGH IV ZR 321/95
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