Gebremst für ein Tier - Haftpflicht muß zahlen

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tom
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Gebremst für ein Tier - Haftpflicht muß zahlen

Beitrag von tom »

In ländlicher Gegend innerhalb einer Ortschaft bremste ein Fahrer sein Fahrzeug stark ab, um eine Katze nicht zu überfahren. Der Nachfolger reagierte zu spät und fuhr auf. Die Versicherung wollte eine Zahlung verweigern und argumentierte, der Unfall sei auf Grund grob fahrlässigen Verhaltens zustande gekommen. Die Richter konnten der Argumentation nicht folgen und legten der Versicherung auf, den finanziellen Schaden zu regulieren.

Landgericht Paderborn AZ: 5 S 181/00
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