Transitversicherung nach Russland

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Gast

Transitversicherung nach Russland

Beitrag von Gast »

:P Hallo, ich und meine Frau haben in Russland einen Bekannten, der hier in Deutschland ein Auto kaufen möchte.
Das ist ja auch kein Problem, aber er braucht ja Zollkenzeichen und für die selben eben auch eine Versicherung.
Weiss jemand wo es so eine Spezielle Versicherung gibt, oder wie so etwas überhaupt Funktioniert?
Wir bedanken uns schon jetzt für eure antworten und verbleiben mit freundlichen Grüssen.
gast

adac für 80 euro

Beitrag von gast »

HI, ADAC-Filialien gibt es fast überall - da kriegt man eine versicherung für Zoll-Kennzeichen: 15 Tage: 80, 30 Tage: 160

http://www.adac.de/Auto_Motorrad/KFZ_Zu ... D=9929%230
bob

Ausfuhrkennzeichen für Kraftfahrzeuge

Beitrag von bob »

Fahrzeuge, die definitiv aus Deutschland ausgeführt und ins Ausland gebracht werden sollen, sind auf Ausfuhrkennzeichen ( auch Zoll- oder Exportkennzeichen genannt) anzumelden. Es ist weiß mit schwarzer Schrift und hat auf der rechten Seite einen roten Längsbalken, in den das Ablaufdatum schwarz eingeprägt ist.

Zuständig für die Ausgabe von Ausfuhrkennzeichen sind die Kfz-Zulassungsstellen / Straßenverkehrsämter.

Bitte beachten Sie, daß Sie das Ausfuhrkennzeichen nur für ein Fahrzeug mit gültiger Prüfplakette (§ 29 der Straßenverkehrszulassungsordnung StVZO) und gültiger AU erhalten. Sollte die Prüfplakette abgelaufen sein, muß erst die Hauptuntersuchung bei der zuständigen technischen Prüfstelle gemacht werden.

Versicherung:
Für ein Fahrzeug, das auf Ausfuhrkennzeichen zugelassen werden soll, muß eine besondere Kfz-Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Sie ist u.a. in jeder ADAC-Geschäftsstelle erhältlich. Die ARISA-Haftpflichversicherung für Ausfuhrkennzeichen kostet
für einen Personenwagen/ein Wohnmobil
  • 80 EUR für 15 Tage und 160 EUR pro Monat
  • für ein Motorrad 40 EUR für 15 Tage und 55 EUR pro Monat
  • für einen Lastwagen/eine Zugmaschine/einen Sattelschlepper 230 EUR für 15 Tage 415 EUR pro Monat
  • für ein Fahrrad mit Hilfsmotor/ein Moped 25 EUR für 15 Tage 35 EUR pro Monat
  • für einen Omnibus 230 EUR für 15 Tage 415 EUR pro Monat
  • für einen Anhänger/einen Wohnanhänger 40 EUR für 15 Tage 55 EUR pro Monat
  • Kurzpolice 26 EUR
Die Kfz-Haftpflichtversicherung muß für mindestens 15 Tage und kann für maximal 12 Monate abgeschlossen werden; eine Internationale Versicherungskarte wird dabei mit abgegeben. Nur für den Zeitraum, für den die Versicherung abgeschlossen wurde, wird auch das Kennzeichen von der Zulassungsstelle ausgegeben - also für mindestens 15 Tage und höchstens für 12 Monate.

Der Zulassungsstelle sind folgende Unterlagen vorzulegen:
  • - Paß oder Personalausweis
    - Versicherungspolice
    - Kraftfahrzeugbrief und evtl. Kraftfahrzeugschein
    - TÜV- und AU -Protokoll, wenn kein Kfz-Schein vorliegt
    - Abmeldebescheinigung (bei stillgelegten Fahrzeugen)
    - evtl. alte Nummernschilder
Sie bekommen von der Zulassungsstelle:
  • - das amtliche Ausfuhrkennzeichen
    - den Internationalen Zulassungsschein
Gebrauchte Fahrzeuge, die auf Ausfuhrkennzeichen zugelassen werden sollen, müssen üblicherweise bei der Zulassungsstelle zur Identifizierung vorgefahren werden, bei Neufahrzeugen, die direkt vom Händler zur Ausfuhr vorbereitet werden, wird meist darauf verzichtet.

Steuerpflicht

Fahrzeuge, die mit Ausfuhrkennzeichen zugelassen werden, sind von der Kfz-Steuerpflicht befreit, wenn die Ausfuhr innerhalb von drei Monaten geplant ist, d.h., wenn das Ausfuhrkennzeichen für maximal drei Monate beantragt wird. Die Befreiung von der Kfz-Steuer entfällt jedoch, wenn das Ausfuhrkennzeichen für länger als 3 Monate beantragt wird. In diesem Fall wird der Antragsteller zunächst von der Zulassungsstelle zum örtlichen Finanzamt geschickt, wo er einen Steuerbescheid über den vollen Zeitraum, für den er das Ausfuhrkennzeichen möchte, bekommt.

Wenn er die auf dem Steuerbescheid geforderte Kfz-Steuer bei einer Bank oder Sparkasse eingezahlt hat, wird ihm - nach Vorlage des Einzahlungsbelegs und des Steuerbescheids - von der Zulassungsstelle das gestempelte Ausfuhrkennzeichen und der Internationale Zulassungsschein ausgehändigt.

Rückerstattung der Mehrwertsteuer

Wenn das Fahrzeug zur Ausfuhr in ein Drittland (Nicht-EU-Land) vorgesehen ist und der Händler, bei dem es gekauft wurde, der Rückerstattung der MWSt zugestimmt hat, muß es mit Ausfuhrkennzeichen zugelassen werden. Nur dann kann die Grenzzollstelle, bei der die Ausreise aus der EU stattfindet, die "Ausfuhrbescheinigung zu Umsatzsteuerzwecken" bestätigen, die notwendig ist, um die Rückerstattung der MWSt zu beantragen.

Quelle:ADAC
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