MPU als Maßnahme bei gesundheitlichen Bedenken im Alter

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su bbilpöör f f
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MPU als Maßnahme bei gesundheitlichen Bedenken im Alter

Beitrag von su bbilpöör f f »

Hallo,

zuerst besten Dank im voraus, meine Frage betrifft dies:

Bei MPUs wegen gesundheitlichen Bedenken im Alter (und den Aktionen der Verwaltungsbehörde, also FS-Stelle, AUFGRUND des Ergebnisses), läuft die Verfahrensweise EHER nach Schema 1, 2 oder 3 ab?

1.: Die Leute bei der "Stelle für MPUtdiination" stellen erst mal (grundsätzlich) als Wahrheit "fest", daß im Alter wegen der Gesundheit Bedenken vorliegen dürften als konkrete Zusammenfassung der (angenommenen) Allgemeinzustandes, "VERMUTEN" dann eventuelle Arzneimittel und untersuchen dann (1.) MEDIZINISCH/ALS MEDIZINISCHER FACHMANN und (2.) durch psychologisch gestellte Fragen, ob solche Auswirkungen vorliegen. So wird das Ergebnis verfaßt auf der Grundlage-als Basis-aufgestellt, die diese Art Vorgehensweise an Untersuchungsresultaten hervorbrachte.

2.: Es wird von der Annahme ausgegangen, daß fast jedes der Arzneimittel, die eine alte Person nehmen muß, potentiell auch (fast schon) psychotische, wenigstens aber konzentrationsbeeinflussende Nebenwirkungen hat und schaut dann (voreingenommen), ob sich der Proband konzentrieren kann (hinreichend).

3.: Die Untersuchung erfolgt NUR psychologisch.

Der Unterschied zwischen (1.) u. (2.) ist vor allem, daß bei (2.) eigentlich schon ein Nahrungsergänzungspräparat praktisch als BEDENKLICH eingestuft wird (was selbstredend eigentlich nicht sein kann). Und (3.) geht nicht genügend in die Tiefe.
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