Hallo,
ich hätte da mal eine Frage zu einem Knöllchen.... Ich stand wegen akuten Parkplatzmangels mit der Hinterachse im absoluten Halteverbot und hab trotzdem einen Strafzettel bekommen. Ist das willkürlich oder ab welchem Punkt wird das als Stehen im abs. Halteverbot geahndet?
Wär super, wenn ihr mir da helfen könntet.... Im Internet habe ich dazu nichts gefunden.
Liebe Grüße,
Jez
Hinterachse im abs. Halteverbot
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Re: Hinterachse im abs. Halteverbot
Hallo,
ich denke, Du musst den Strafzettel wohl bezahlen. Das ist wohl immer ein wenig Auslegungssache und bei einem Verfahren müsstest Du ja zugeben, zumindest teilweise im Halteverbot gestanden zu haben.
ich denke, Du musst den Strafzettel wohl bezahlen. Das ist wohl immer ein wenig Auslegungssache und bei einem Verfahren müsstest Du ja zugeben, zumindest teilweise im Halteverbot gestanden zu haben.