Auf schriftliche Antwort bestehen

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_Rollercoaster_
Mitglied
Beiträge: 1
Registriert: 17.09.2011, 07:03

Auf schriftliche Antwort bestehen

Beitrag von _Rollercoaster_ »

Hallo liebe Forengemeinde! :wink:

folgender Fall:

es bahnt sich ein Rechtsstreit nach einem Gebrauchtwagenkauf an, ich bin der Käufer.
Vor zwei Tagen habe ich dem Verkäufer eine E-Mail mit Auflistung der vom TÜV + Werkstatt festgestellten Mängel geschickt und ihn zur Kontaktaufnahme aufgefordert.
Gestern von ihm die mündliche Aussage, dass er sich "Montag Dienstag" telefonisch bei mir melden will.

Ich will aber, dass er sich schriftlich äußert.
Wie formuliere ich das nun am besten in einer E-Mail?

Z.B.:

"Sehr geehrter Herr blabla,
wie bereits telefonisch besprochen, erwarte ich spätestens bis Dienstag Abend ihre Stellungnahme.
Ich möchte Sie jedoch bitten diese, zur besseren Handhabung der Informationen, auf schriftlichem Wege zu äußern.

MfG blabla"

Ist das okay so oder völliger Schmarren? :D

Gruß!
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Erik.Ode
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Registriert: 31.08.2004, 15:30

Re: Auf schriftliche Antwort bestehen

Beitrag von Erik.Ode »

Melde dich mal wieder, wenn er sich gemeldet hat. Dann kann man mehr sagen !
Gruß Erik.Ode
- alle Angaben, wie immer, ohne Gewähr ! ;-) -
Nathan83
Mitglied
Beiträge: 16
Registriert: 27.09.2011, 07:45

Re: Auf schriftliche Antwort bestehen

Beitrag von Nathan83 »

Und? Hatte er sich gemeldet? Das fände ich nämlich auch sehr interessant - geht ja zumindest um etwas Geld.
kuhnigunde
Mitglied
Beiträge: 2
Registriert: 09.11.2011, 20:32

Re: Auf schriftliche Antwort bestehen

Beitrag von kuhnigunde »

Hat alles geklappt und hast alle klären können?
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