Autoteile aus dem Internet defekt. Wer übernimmt Kosten

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meik2108
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Autoteile aus dem Internet defekt. Wer übernimmt Kosten

Beitrag von meik2108 »

Hallo, ich habe vor ca. einem Monat einen neuen Katalysator bei einem Händler für Autoteile im Internet bestellt und anschließend in einer örtlichen Werkstatt auswechseln lassen.
Nun habe ich mit dem neuen Kat "scheinbar" das gleiche Problem wie mit dem alten und muss erneut in die Werkstatt.
Sollte sich herausstellen, dass der Kat tatsächlich defekt ist, geh ich davon aus, dass ich vom Internethändler einen Neuen bekomme (bzw. Reparatur, was ich jedoch in diesem Fall nicht glaube).

Was ist aber mit den Kosten für die erneute Reparatur in der Werkstatt? Bekomme ich die ebenfalls vom Internethändler ersetzt? Wie muss ich vorgehen?
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Erik.Ode
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Re: Autoteile aus dem Internet defekt. Wer übernimmt Kosten

Beitrag von Erik.Ode »

meik2108 hat geschrieben:Was ist aber mit den Kosten für die erneute Reparatur in der Werkstatt? Bekomme ich die ebenfalls vom Internethändler ersetzt?
Warum ? Der Händler hat dir nur ein Produkt verkauft. Dafür muß er dir eine Gewährleistung geben. Für die Dienstleistung (Einbau) haftet er nicht.
Natürlich impliziert der Kauf eines Bauteils auch den Einbau in das Fahrzeug. Aber diesen Vertrag hast du mit dem Internethändler nicht abgeschlossen. Wie denn auch ?
Gruß Erik.Ode
- alle Angaben, wie immer, ohne Gewähr ! ;-) -
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Prince of Denmark
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Re: Autoteile aus dem Internet defekt. Wer übernimmt Kosten

Beitrag von Prince of Denmark »

Vielleicht liegt es aber gar nicht Kat.? Wenn zwei Kat's hintereinander gleiche Probleme haben/machen, könnte die Ursache ja auch woanders liegen.

Ansonsten hat Erik Ode natürlich recht, das sind zwei Paar Schuhe. Ein Vertrag mit dem Händler über den Kauf des Kat's und ein Vertrag mit der Werkstatt über den Einbau. Sollte der Händler etwas defektes geliefert haben und bessert dann durch Ersatzlieferung nach, könnte man versuchen, den notwendigen zweiten Einbau im Rahmen der Schadenersatzpflicht geltend zu machen, dazu müsste man das aber nachweisen können. Ich vermute mal ganz stark, bei einem Kat lohnt sich eigentlich kaum ein Rechtsstreit. Wenn es denn so ist, dass das Teil kaputt ist und schon so geliefert wurde, würde ich es erstmal "friedlich" probieren, ob der Händler kulanterweise was drauflegt. Ich denke aber mal, dass das Problem nicht der Kat selbst ist.
Grüße, PoD

Wer in dieser Welt etwas Wärme sucht, sollte besser die Heizung einschalten (Tommy Jaud, "Millionär").
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