Hallöchen
Ich habe vor einigen Tagen einen Neuwagen gekauft, bei einem Händler (Fahrzeug wird am Freitag übergeben).
Mein "altes" Fahrzeug habe ich bei diesem Händler in Zahlung gegeben (wird morgen übergeben).
Der Händler hat per Computer eine Wertermittlung gemacht und sich mein Auto kurz angeschaut... quasi eine Sichtprüfung.
Es erfolgte durch den Händler KEINE weitere Durchschau in einer Werkstatt.
Was kann passieren, wenn der Händler nun im Nachhinein irgendwelche "Defekte" entdeckt, von denen ich keine Kenntnis habe?
In der verbindlichen Neuwagenbestellung ist der Fahrzeugeintausch aufgeführt... mit dem Preis für mein Auto.
Würde mich sehr freuen, wenn jemand dazu etwas berichten kann!!!
VIELEN DANK!!!
PS: Welche Dokumente, bezüglich meines alten Fahrzeuges, muss ich dem Händler übergeben?
Fahrzeugeintausch bei Neuwagenkauf
Moderatoren: Erik.Ode, Ambush, Auto-Chris, ulliB, tom, Eicker
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Re: Fahrzeugeintausch bei Neuwagenkauf
Wer gar nichts sagt, der lügt nicht - Äußert sich der Verkäufer eines Gebrauchtwagens nicht
zu etwaigen Unfallschäden am Fahrzeug, so kann der Käufer - wenn er nach über einem Jahr das
Auto weiterverkaufen will und dabei auffällt, dass der Wagen an verschiedenen Stellen nachla-
ckiert wurde - keine Wandlung des damaligen Kaufvertrages verlangen. Zumal dann nicht, wenn
nicht durch den Besitzer selbst, sondern durch einen Sachverständigen die Lackierungen über-
haupt erst auffielen. (Oberlandesgericht Koblenz, 5 U 140/02)
"Weiterverkäufer" kann nicht alles wissen - Verkauft eine Frau ein Auto weiter,
das sie bereits gebraucht erworben hatte, so kann der Käufer des Wagens das Geld nicht zurück verlangen,
wenn die ihm mitgeteilte "soweit bekannte Gesamtfahrleistung" von 122.406 Kilometern nicht
stimmt. (Er hatte später festgestellt, dass das Auto tatsächlich rund 220.000 Kilometer gelaufen war.)
Dem Wagen fehlt weder eine zugesicherte Eigenschaft noch hat die Frau arglistig getäuscht.
(Oberlandesgericht Düsseldorf, 22 U 175/01)
urteile-zu-gebrauchtwagen-t4157.html
Was muß ich übergeben ? Steht eigentlich immer im Kaufvertrag !
I.d.R. alle Schlüssel, Fahrzeugbrief, Fahrzeugschein (wenn noch zugelassen), Radiopaß ?, Scheckheft ?, AU+HU Bescheinigungen, tec.
zu etwaigen Unfallschäden am Fahrzeug, so kann der Käufer - wenn er nach über einem Jahr das
Auto weiterverkaufen will und dabei auffällt, dass der Wagen an verschiedenen Stellen nachla-
ckiert wurde - keine Wandlung des damaligen Kaufvertrages verlangen. Zumal dann nicht, wenn
nicht durch den Besitzer selbst, sondern durch einen Sachverständigen die Lackierungen über-
haupt erst auffielen. (Oberlandesgericht Koblenz, 5 U 140/02)
"Weiterverkäufer" kann nicht alles wissen - Verkauft eine Frau ein Auto weiter,
das sie bereits gebraucht erworben hatte, so kann der Käufer des Wagens das Geld nicht zurück verlangen,
wenn die ihm mitgeteilte "soweit bekannte Gesamtfahrleistung" von 122.406 Kilometern nicht
stimmt. (Er hatte später festgestellt, dass das Auto tatsächlich rund 220.000 Kilometer gelaufen war.)
Dem Wagen fehlt weder eine zugesicherte Eigenschaft noch hat die Frau arglistig getäuscht.
(Oberlandesgericht Düsseldorf, 22 U 175/01)
urteile-zu-gebrauchtwagen-t4157.html
Was muß ich übergeben ? Steht eigentlich immer im Kaufvertrag !
I.d.R. alle Schlüssel, Fahrzeugbrief, Fahrzeugschein (wenn noch zugelassen), Radiopaß ?, Scheckheft ?, AU+HU Bescheinigungen, tec.
Gruß Erik.Ode
- alle Angaben, wie immer, ohne Gewähr ! -
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