Ein Freund, ein Auto.... ein PROBLEM

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Andy75
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Ein Freund, ein Auto.... ein PROBLEM

Beitrag von Andy75 »

Hallöchen,

ich habe eine seltsame Frage.

Ich hatte mit einem Freund vor ner Zeit einen Ford Escort gekauft.
Da er Arbeitslos war wollte er das ich den Wagen über mich anmelde.

Nach einer Zeit hatten wir ein Streit und seitdem reden wir nicht mehr.

Mein Problem fängt jetzt hier auch an :( :

Er hat Autoschlüssel,Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein.
Er ist aber auch der VERSICHERUNGSNEHMER

Ich habe nichts, ausser das der Wagen über meinen Namen angemeldet ist.

Letztens hat er was getan wovor ich Angst hatte. Er hatte einen Unfall gebaut.
Ich habe gehört das es aber nicht sein Verschulden ist.

Jedoch bekam ich heute einen Brief von seinen Anwalt, das ich ein Vollmacht unterschreiben soll,
da ich der Halter bin, damit der Anwalt sein Anliegen bearbeiten kann bezüglich des Unfalls.

Kann mir bitte jemand einen Rat geben was ich machen kann ?

Ich habe mittlerweile überlegt den Wagen aufknacken zu lassen um es wegzufahren und zu verstecken
( ich bin ja der Halter, gibts da ein Problem vieleicht ? )
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Erik.Ode
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Re: Ein Freund, ein Auto.... ein PROBLEM

Beitrag von Erik.Ode »

Schreibe mal per PN

memberlist.php?mode=viewprofile&u=12775


unseren Zulassungschef an !

Der wird dir bestimmt was sagen können.
Gruß Erik.Ode
- alle Angaben, wie immer, ohne Gewähr ! ;-) -
Andy75
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Registriert: 10.08.2010, 12:00

Re: Ein Freund, ein Auto.... ein PROBLEM

Beitrag von Andy75 »

Danke PN ist raus
Zulachef
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Registriert: 23.10.2009, 09:21

Re: Ein Freund, ein Auto.... ein PROBLEM

Beitrag von Zulachef »

Entschuldigung, ich hatte Urlaub und bin heute den ersten Tag wieder im Amt.

Also derartige Fälle haben wir sehr oft und können dem betroffenen Haltern leider immer nur sagen, das dies eine rein privatrechtliche Auseinandersetzung ist, bei der wir, die Zulassungsbehörden, nichts machen können/dürfen.

Das Fahrzeug aufbrechen und verstecken erachte ich als großes Problem, da der eingetragene Fahrzeughalter nicht automatisch auch der tatsächliche Eigentümer ( und damit der Verfügungsberechtigte ) des Fahrzeuges ist und dann gleich mal eine Anzeige wegen Unterschlagung oder Diebstahl ins Haus flattert. ( Bei Leasingverträgen ist ja auch die Leasinggesellschaft Eigentümer und ein Anderer der Halter )

Wenn der Freund der Versicherungsnehmer ist, und die Versicherung auch bezahlt wurde, dann muss die Gesellschaft für jeden Schaden einstehen. Dies betrifft aber nur das Innenverhältnis zwischen Versicherung und Versicherungsnehmer. Sollte die Versicherung nicht bezahlt worden sein, so wurde der VN vermutlich gemahnt und bei weiterer Nichtbezahlung die zuständige Zulassungsbehörde über das Erlöschen der Versicherung unterrichtet. Die Versicherungsges. haftet dann nur noch bis zu 4 Wochen nach dieser Anzeige gem. § 25 FZV bei der Zulassungsbehörde. Innerhalb dieser vier Wochen muss die Zulassungsbehörde auch versuchen, das Fahrzeug ausser Betrieb zu setzen. Dann wäre aber schon Post bei Dir eingetroffen oder die Polizei vorstellig geworden. Nach der 4 wöchigen "Nachhaftungsfrist" wird die Deckung durch eine Rückversicherung gewährleistet. Der Halter kann von der Versicherung m.E. nicht belangt werden, da die Gesellschaft den "abweichenden Fahrzeughalter" in der Versicherungsdeckungskarte ( ...nummer ) bei der Zulassung des Fahrzeuges erlaubt haben muss!

Beim Rechtsanwalt eine Vollmacht unterschreiben....naja, da kann ich nichts dazu sagen, aber in jedem Fall würde ich auf der Vollmacht vermerken, dass von Deiner Seite her keinerlei Kosten, Gebühren, Auslagen und und und für die Inanspruchnahme des Rechtsanwaltes übernommen werden. Ich würde allerdings an Deiner Stelle über eben diesen Anwalt gleich mal versuchen, den "Freund" dazu zu bringen, das Fahrzeug auf seinen Namen umzumelden.
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