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Zahlungspflicht von Gerichtskosten nach e. Rechtsbeschwerde

Verfasst: 19.07.2010, 12:02
von helmes63
Liebe Forenfreunde,

... kann nach der Rücknahme eines Einspruches die Zahlung der anschließenden Rechnung durch die Gerichtskasse einstweilen ausgesetzt werden bis über die
Rechtmäßigkeit und den Erfolg einer Rechtsbeschwerde entschieden wird ?!

b) Sind die Gerichtskosten für den Einspruch hinfällig wenn der Rechtsbeschwerde
stattgegeben wird oder haben beide Sachverhalte nichts mit einander zu tun ?!