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Wiedereinsetzungsantrag gemäß § 52 OWiG

Verfasst: 15.06.2010, 10:26
von helmes63
Sehr geehrte Forenfachleute,

... wenn ein Einspruch auf einen Bußgeldbescheid lapidar abgelehnt wurde ohne
eine sachgerechte Begründung dann ist dies m. E. für einen "Verkehrssünder"
dann enttäuschend wenn seine Entlastungsargumentation sehr ausführlich war.
Hieruf bezieht sich die nachstehende Fragestellung:

Kann unter diesen Umständen nach angekündigter Weiterleitung des Falles
an das zuständige Verkehrsgericht der betroffene Verkehrsteilnehmer versuchen
den Fall zurückzuweisen an die ausgehende Bußgeldstelle ?!
- Rechtsgrundlage: § 52 Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand -

Hintergrund: ist es durch einen Antrag beim zuständigen Richter den Klage-
Gegner (Bußgeldstelle) dazu zu bewegen eine ernsthafte Einzelfallprüfung
vorzunehmen wenn der Verdacht besteht den Widerspruch "pauschal" ab-
gewiesen zu haben.