Autoverkauf und Ummeldung

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TinaTh
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Autoverkauf und Ummeldung

Beitrag von TinaTh »

Mein Bruder hat im März 2008 sein Auto an ein Autohaus verkauft. Lt. Kaufvertrag verpflichtete sich der Käufer, das Auto umzumelden.
Die Versicherung meines Bruder meldete der Zulassungsstelle im Mai 2008, dass zum 25.3.2008 der Versicherungsschutz für das Auto endete.
Er verliess sich darauf, dass damit alles geregelt war.

Nun verlangt das Finanzamt KfZ-Steuer für dieses Auto. Nach Anruf bei der Zulassungsstelle stellte sich heraus, dass das Auto bis Januar 2010 weiter auf meinen Bruder lief.

:-(

Muss er nun KfZ-Steuer zahlen für ein Auto, das ihm seit März 2008 gar nicht mehr gehörte??

Wir sind ratlos - hat jemand einen Tipp oder ähnliche Erfahrung gemacht??
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Erik.Ode
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Re: Autoverkauf und Ummeldung

Beitrag von Erik.Ode »

http://www.jusline.de/index.php?cpid=f9 ... 143&paid=5

(5) Wird ein inländisches Fahrzeug veräußert, so endet die Steuerpflicht für den Veräußerer in dem Zeitpunkt, in dem die verkehrsrechtlich vorgeschriebene Veräußerungsanzeige bei der Zulassungsbehörde eingeht, spätestens mit der Aushändigung des neuen Fahrzeugscheins an den Erwerber; gleichzeitig beginnt die Steuerpflicht für den Erwerber.


Beim Sachbearbeiter anrufen, Termin machen und Kaufvertrag mitnehmen.........
Gruß Erik.Ode
- alle Angaben, wie immer, ohne Gewähr ! ;-) -
TinaTh
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Re: Autoverkauf und Ummeldung

Beitrag von TinaTh »

Vielen Dank für diesen Hinweis, der hilft uns wirklich sehr weiter!!!

Mal sehen, was das Amt dazu sagt .....

Sonnige Grüße
Tina
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Erik.Ode
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Re: Autoverkauf und Ummeldung

Beitrag von Erik.Ode »

Drücke euch die Daumen und berichte mal !
Gruß Erik.Ode
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TinaTh
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Re: Autoverkauf und Ummeldung

Beitrag von TinaTh »

Nun ist Stand der Dinge:
Kaufvertrag und Bestätigung der Versicherung, dass diese an die Zulassungsstelle gemeldet
hat, dass im März 2008 die Versicherung endete, liegen dem Finanzamt vor.

im heutigen Gespräch wurde mir erklärt, dass das Finanzamt sich an die Daten der Zulassungsstelle
hält - und bei der war mein Bruder (erstaunlicherweise!) bis Dezember 2009 für dieses Kfz
eingetragen --> und sei somit steuerpflichtig.

Er habe versäumt, der Zulassungsstelle den Kaufvertrag zu senden.
Dass das lt. Kaufvertrag der Käufer übernommen hatte, interessiert weder Finanzamt noch
Zulassungsstelle.

Jetzt soll er also für den Zeitraum März 2008 bis Dezember 2009 die Kfz-Steuer zahlen,
obwohl er das Auto gar nicht mehr besass und auch nicht fuhr.

Im übrigen: Mit Verkauf des Autos hatte mein Bruder bei diesem Autohaus ein anderes
Auto gekauft, das er seitdem fährt und für das er - natürlich! - Steuern entrichtet!

Das Autohaus - wen wundert's - gibts nicht mehr :-(

"Schöner" Schlamassel" !
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Erik.Ode
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Re: Autoverkauf und Ummeldung

Beitrag von Erik.Ode »

TinaTh hat geschrieben:Das Autohaus - wen wundert's - gibts nicht mehr :-("Schöner" Schlamassel" !
Dat is ein schöner Ding !

Habe mir fast gedacht, daß unser liebes Finanzamt so antwortet. Dann sehe ich leider keine Möglichkeit mehr.
Ob sich noch ein anderer User hier meldet ? Auch das glaube ich nicht..........


AUSSER: Den Verursacher (also damaligen Käufer) anschreiben und eine Rechnung dabei legen. Problem: Das ist jetzt eine rein zivilrechtliche Angelegenheit und die können naturgemäß etwas schrierig verlaufen ! Hat dein Bruder eine Rechtschutzversicherung ?
Gruß Erik.Ode
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Prince of Denmark
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Re: Autoverkauf und Ummeldung

Beitrag von Prince of Denmark »

Wenn es das Autohaus nicht mehr gibt, hat es vermutlich Insolvenz angemeldet. Soweit Verfahren noch nicht abgeschlossen ist, wäre eine nachträglich Forderungsanmeldung zwar noch möglich, kostet aber Gebühren und hat kaum Aussicht auf Erfolg. Wenn das Verfahren schon erledigt ist, bringts eh nichts.

Falls es ein Inhabergeführtes Geschäft war, das einfach nur zugemacht hat, kann man sich zwar an den Besitzer wenden, aber da lohnt eine Auseinandersetzung wohl wirklich nur mit RS-Versicherung.

Die Zahlungspflicht endet leider nur mit der Abmeldung bzw. Ummeldung des Fahrzeugs. Dafür ist die Zulassungsstelle Ansprechpartner. Die gibt es weiter an die Versicherung. Irgendwelche Regelungen der Partien im Innenverhältnis sind dafür leider völlig unerheblich. Vermutlich wird es wohl darauf hinauslaufen, dass man die paar hundert Euro als Lehrgeld zahlen muss.
Grüße, PoD

Wer in dieser Welt etwas Wärme sucht, sollte besser die Heizung einschalten (Tommy Jaud, "Millionär").
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Erik.Ode
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Re: Autoverkauf und Ummeldung

Beitrag von Erik.Ode »

Prince of Denmark hat geschrieben: Falls es ein Inhabergeführtes Geschäft war, das einfach nur zugemacht hat, kann man sich zwar an den Besitzer wenden, aber da lohnt eine Auseinandersetzung wohl wirklich nur mit RS-Versicherung.
Du vermutest den Händler als Ankäufer ?
Ich vermute eher, daß der Händler gar nicht in einem Kaufvertrag auftaucht, sondern nur vermittelt hat. Sonst wäre das bestimmt nicht so gelaufen. Ich glaube vielmehr, daß der jetzige Eigentümer eine natürliche Person ist !

Also Tina, lüfte das Geheimnis...........
Gruß Erik.Ode
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Re: Autoverkauf und Ummeldung

Beitrag von TinaTh »

Guten Abend :-)

Da gibts kein Geheimnis: der Autohändler ist derjenige, der das Auto gekauft hat, also dann, wenn ich s richtig verstehe, auch der Eigentümer des Autos. Oder??
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Erik.Ode
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Re: Autoverkauf und Ummeldung

Beitrag von Erik.Ode »

Oha....da lag ich dann ja daneben.
Mir kommen dann noch weitere Gedanken. Da wäre z.B. der Betrug, Geschädigter dein Bruder.
Ist der Händler oder der letzte Käufer noch zu erreichen ? Adresse oder Telefonnummer bekannt ?

Dann könntest du auch eine Strafanzeige erstatten und das Adhäsionsverfahren beantragen !

http://de.wikipedia.org/wiki/Adh%C3%A4sionsverfahren
Gruß Erik.Ode
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Re: Autoverkauf und Ummeldung

Beitrag von TinaTh »

Jaaaaaaaaaaa, wir haben dieselben Gedanken :-)
Meine sind "rachsüchtig" noch dazu ...

Nachdem es nun seitens des Finanzamtes so aussieht, als würden Sie meinen Bruder
nicht von der Steuerschuld befreien (ich muss noch die Bescheide klären, fraglich ist
auch, für wielange sie ihn belangen können, ggf. ja nur für 1 Jahr ... ??), werde ich
versuchen, das Autohaus (das es leider unter der damaligen Adresse nicht mehr
gibt - wen wundert's!) bzw. den damaligen Inhaber aufzutreiben und das Geld von
ihm zu verlangen bzw. mit Anzeige zu drohen.

Den privatrechtlichen juristischen Weg zu beschreiten ... da bin ich unsicher, mein
Bruder hat - natürlich! - keine Rechtschutzversicherung. Und die Steuernachzahlung
kostet schon genug viel Geld!

Trotz allen Widrigkeiten - die Sonne scheint :-)
Schöne Grüße
Tina
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Erik.Ode
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Re: Autoverkauf und Ummeldung

Beitrag von Erik.Ode »

Erik.Ode hat geschrieben: und das Adhäsionsverfahren beantragen !

http://de.wikipedia.org/wiki/Adh%C3%A4sionsverfahren
Dafür benötigst du keinen Anwalt .......... :mrgreen:
Gruß Erik.Ode
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Zulachef
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Re: Autoverkauf und Ummeldung

Beitrag von Zulachef »

Falls es noch interessant sein sollte:
die Steuerpflicht endet bei einem Verkauf eines zugelassenen Fahrzeuges mit Bekanntgabe des Verkaufes. Dies ist der Tag der Vorlage des Kaufvertragens bei der Zulassungsbehörde.

Ich würde raten, nochmal bei der Zulassungsstelle vorzusprechen und den Fall zu schildern. Man kann den Kaufvertrag auch rückwirkend erfassen, allerdings liegt das im Ermessen der Zulassungmitarbeiter.

Bei meiner ZB ginge es! 8)
TinaTh
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Re: Autoverkauf und Ummeldung

Beitrag von TinaTh »

Danke - leider zeigte sich der für uns zuständige Mitarbeiter der Zulassungsstelle nicht entgegenkommend und teilte mit, rückwirkend ginge da gar nix :-(
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