Hallo Leute,
ich hab da mal ne Frage, und zwar geht es um den § 142 StGB (Unerlaubtes Etnfernen vom Unfallort).
Folgendes ist passiert, mein Bruder hat beim rückwärts Ausparken ganz leicht ein Bäumeschutzgitter gestreift (auch nur ganz leicht). Er ist ausgestiegen und hat sich dieses Gitter aus ca. 2-3 Meter Entfernung kurz angesehen und ist dann weiter gefahren.
Ca. 10 Minuten, nachdem er zu hause angekommen war, rief die Polizei an und meinte „Waren Sie da und da, ist was passiert“ und so. Mein Bruder sagte ja und Beamte kamen dann mal vorbei haben ein paar Fragen gestellt Fotos vom „Schaden gemacht“ (mit den man sich bei der Stadt melden soll) und gesagt „Normaler Weise wäre das schon Fahrerflucht“. Aufgrund dieses „normalerweise“ sind wir davon ausgegangen, dass es wohl sowas wie eine Verwarnung wird (es war ja auch nur ein kleiner Lackrest an dem Gitter, das sehr häufig angefahren wird, z.B. sind an anderen Stellen größere Lackreste und Dellen sind) zusätzlich kommt noch, dass mein Bruder gerade mal 10 Minuten zu hause war, er hätte sich nochmal bei der Polizei gemeldet (ich meine gelesen zuhaben, dass man ca 24 Stunden Zeit hat sich zu melden).
Naja wie dem auch sei, nun hat mein Bruder ein Schreiben von der Polizei erhalten, in dem steht, dass er beschuldigt wird sich unerlaubt vom Unfallort entfernt zu haben.
Auf diesem Schreiben kann man freiwillige Angaben machen, man kann auch Kreuzchen setzen:
- man kann sich äußern oder nicht
- man kann die „Straftat“ zugeben oder nicht
- man kann sagen, dass man von der Polizei vernommen werden möchte
- man kann einen Rechtsbeistand zurate ziehen
- man kann zustimmen, dass man mit der Einstellung des Verfahrens gegen einer Zahlung von Geldbuße einverstanden ist
Meine Fragen sind folgende:
- sollte man sich den äußern oder lieber direkt vernehmen lassen
- sollte man die Tat zugeben oder nicht
- zum letzten Punkt, wie hoch ist so ein Bußgeld
(kann man wählen ob man seinen Schein abgibt oder ein Bußgeld zahlt)
Danke schon mal für Tipps und Hinweise
§ 142 (Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort) was jetzt?
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Re: § 142 (Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort) was jetzt?
So genau kann ich das jetzt nicht alles sagen
Aber soll sich besser gleich einen Anwalt nehmen
Unerlaubtes entfernen vom unfallort sind 7 Punkte und die für ganze 5 Jahre (straftatbestand)
Da macht man keine Experimente
Aber soll sich besser gleich einen Anwalt nehmen
Unerlaubtes entfernen vom unfallort sind 7 Punkte und die für ganze 5 Jahre (straftatbestand)
Da macht man keine Experimente
Re: § 142 (Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort) was jetzt?
Sehe ich auch so. Ein Anwalt kann mit der Akteneinsicht möglicherweise Verfahrensfehler feststellen.
Gruß Erik.Ode
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Re: § 142 (Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort) was jetzt?
Hallo,
danke für die schnellen Antworten, ich war die Tage leider etwas verhindert, deswegen komme ich erst jetzt dazu.
Denke ihr echt, dass es nötig ist einen Anwalt einzuschalten, also es war nur die Kleinigkeit.
Naja also mein Bruder hat eine Kfz-Rechtsschutzversicherung nur mit einer 150 € Selbstbeteiligung, also ist es die Mühe echt wert oder vielleicht besteht die Chance, dass die Polizei da etwas nachsichtiger seien wird.
danke für die schnellen Antworten, ich war die Tage leider etwas verhindert, deswegen komme ich erst jetzt dazu.
Denke ihr echt, dass es nötig ist einen Anwalt einzuschalten, also es war nur die Kleinigkeit.
Naja also mein Bruder hat eine Kfz-Rechtsschutzversicherung nur mit einer 150 € Selbstbeteiligung, also ist es die Mühe echt wert oder vielleicht besteht die Chance, dass die Polizei da etwas nachsichtiger seien wird.
Re: § 142 (Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort) was jetzt?
Hast du schon eine Rechnung bekommen oder ist das eine Schätzung von dir ?98erMondeo hat geschrieben:Denke ihr echt, dass es nötig ist einen Anwalt einzuschalten, also es war nur die Kleinigkeit.
Dafür sind Versicherungen da !98erMondeo hat geschrieben:Naja also mein Bruder hat eine Kfz-Rechtsschutzversicherung nur mit einer 150 € Selbstbeteiligung,
Die Polizei ist bereits eingeschritten und wird den Vorgang dann an die Staatsanwaltschaft abgeben. Die Frage der Nachsicht stellt sich nicht, die Polizei unterliegt dem Leglitätsprinzip !98erMondeo hat geschrieben:also ist es die Mühe echt wert oder vielleicht besteht die Chance, dass die Polizei da etwas nachsichtiger seien wird.
Gruß Erik.Ode
- alle Angaben, wie immer, ohne Gewähr ! -
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