Defekte Heckscheibenheizung nach Gebrauchtwagenkauf

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_Kai_
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Defekte Heckscheibenheizung nach Gebrauchtwagenkauf

Beitrag von _Kai_ »

Huhu leute,

ich habe mir Mitte September 2009 ein 4 Jahre alten Gebrauchtwagen gekauft. 58400 km runter.

Bereits bei der Probefahrt sind mir kleiner Mängel aufgefallen. Die Klappe des Zigarettenanzünders war defekt, die Bremsen rubbelten heftig beim Bremsen und das Auto stank von innen nach Rauch.

Die Klappe wurde bis zu meinem Abholtermin repariert, das Auto wurde zum Ionisieren (Rauchentzug) gebracht und ich habe vorn neue Bremsscheiben bekommen. Auf dem Weg nach hause vom Abholen des Autos hatte ich das Gefühl, dass die Bremsen nach wie vor rubbelten. Also bin ich nach wenigen Tagen wieder zur Werkstatt gefahren, nachdem ich dies bereits telefonisch mitgeteilt hatte. Nach einiger Disskussion mit dem Verkaufsleiter des Autohauses ist dieser mit mir ein paar Meter gefahren (Im Wohngebiet 30 Zone geheizt wie sonst was und permanent ne vollbremsung gemacht). Seiner Meinung nach merkte er von meinem beschriebenem Bremsproblemen nichts. Diese merkte ich allerdings während dieser Testfahrt mit Ihm sogar auf dem Beifahrersitz. Wieder angekommen bei der Werkstatt, bat er mir an noch einmal mit einem der KFz-Meister eine Testfahrt zu machen. Dies tat ich dann auch. Dieser fuhr und teste gleich völlig anders. Gleiche Strecke aber viel gesitteter. Er merkte sofort meine beschriebene Problematik. Nach der Testfahrt sind wir noch auf den Bremsenprüfstand gefahree, aufdem die Probleme auch deutlich zu erkennen waren. Ich musste nach Terminvereinbarung das Fahreug dann ein paar Stunden abgeben und habe auch hinten noch neue Bremsscheiben bekommen. Danach war dieses Problem behoben.

Ich dachte nun wären alle Mängel beseitigt.... Pustekuchen.... Es kamen die ersten kalten Tage an denen es Frost gab. Ich hatte das Gefühl, dass meine Heckscheibe trotz der vorhanden Heckscheibenheizung nich funktionierte. Die Kontroll LED allerdings leuchtete. Kurz vor Weihnachten 2009 bin ich dann wieder zur Werkstatt und bemengelte die nicht funktionierende Heckscheibenheizunh und den nicht funktionierenden Zigarettenanzündern (war nebensächlich). Ich bekam einen Termin zwischen Weihnachten und Neujahr. Als ich meinen Wagen wieder abgeholt hab, funktionierte der Zigarettenanzünder (Sicherung war lediglich defekt) aber die Heckscheinbenheizung noch nicht. Es hieß lediglich "Wir haben alles durchgemessen und es liegt an der Scheibe selbst, es wird eine neue Heckscheibe benötigt." Daraufhin bin ich zu meinem Ansprechpartner des Autohauses gegangen, der mir sagte, dass es sich hierbei nicht um einen Garantiefall handelt. Er habe dies bereits mit seinem Vorgesetzten (Der oben genannte Verkaufsleiter) besprochen und diese haben entschieden es sei Garantiefall. Ich habe ihm ganz klar gesagt, dass ich das anders sehe.

In der Hoffnung, dass die Schiedsstelle etwas tun kann, habe ich den ganzen Vorfall an die Schiedsstelle geschickt, die mir lediglich mitteilte, dass das Autohaus nicht in dem entsprechenden Verband drin ist. Somit können diese nichts tun.

Nun frage ich mich, was kann ich tun?

Ein Anwalt wäre direkt wieder mit hohen Kosten verbunden...

Was sagt ihr dazu???

mfg Kai
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Erik.Ode
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Re: Defekte Heckscheibenheizung nach Gebrauchtwagenkauf

Beitrag von Erik.Ode »

Hallo !

Zuerst mußt du alles schriftlich fixieren und dir den Eingang bestätigen lassen. Die ersten 6 Monate sind sehr wichtig (Beweislastumkehr) !

Dann ließ dir den folgenden Link gut durch, drucke ihn aus und lege es dem Verkaufsleiter auf den Tresen. Mal schauen, was es dann sagt ............

sachmangelhaftung-oder-gebrauchtwagenga ... t7630.html

Gesetzliche Rechte bestehen neben der Gebrauchtwagengarantie

Nicht selten kommt es vor, dass Händler den Kunden bei einer Mängelrüge einfach auf die Gebrauchtwagengarantie verweisen und behaupten, dass weitere Rechte nicht bestehen. Lehnt aber z.B. der Reparaturkostenversicherer aus irgendeinem Grunde (z.B. weil die Garantie bestimmte Fahrzeugteile nicht umfasst oder eine bestimmte Laufleistung erreicht ist) die kostenlose Reparatur ab oder verlangt eine Kostenbeteiligung bei der Reparatur, bleibt immer noch zu prüfen, ob nicht der Verkäufer aufgrund der Sachmängelhaftung kostenlos nachbessern muss. Zudem kann der Verkäufer dem Kunden nicht das gesetzliche Recht zum Rücktritt vom Vertrag aufgrund einer fehlgeschlagenen Nachbesserung verweigern mit der Begründung, die Gebrauchtwagengarantie sehe ein solches Recht nicht vor.

Strittig: Wann ist ein Gebrauchtwagen mangelhaft?

Schwierig ist die Beurteilung, wann ein Gebrauchtwagen als mangelhaft zu bezeichnen ist. Denn ein gebrauchtes Fahrzeug mit einer entsprechenden Laufleistung ist nicht mit einem Neufahrzeug zu vergleichen. Reguläre Gebrauchsspuren und klassische Verschleißerscheinungen dürften daher nicht zu einer Sachmängelhaftung des Verkäufers führen. Fällt jedoch z.B. bei einem vier Jahre alten Gebrauchtwagen innerhalb der Sachmängelfrist die Elektronik aus, dürfte dies in der Regel einen Sachmangel darstellen. Der Händler muss in diesem Fall kostenlos nachbessern und kann sich nicht auf "Verschleiß" berufen. Lehnt der Verkäufer eine kostenlose Nachbesserung mit der pauschalen Begründung ab, es handelt sich um ein Verschleißteil, das der Sachmängelhaftung nicht unterliegt, muss im Streitfall gerichtlich geklärt werden - in der Regel per Sachverständigengutachten - , ob es sich tatsächlich um ein Verschleißteil handelt oder nicht.


Habe meine Zweifel, daß eine Heckscheibenheizung ein verschleißteil ist !!!!!!!!!! :mrgreen:
Gruß Erik.Ode
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Re: Defekte Heckscheibenheizung nach Gebrauchtwagenkauf

Beitrag von _Kai_ »

Hey...

erstma vielen Dank für deine Tipps und Verlinkungen....

Ich habe dem Händler auch gesagt, dass es sich ja nicht um ein Verschleißteil handelt. Da hat er mir auch klar zugestimmt. Seine Argumentation dafür, dass es kein Garantiefall ist, war:
"Naja sie fahren das auto ja nun schon einige Zeit und die Heizstäbe in der Scheibe können durch kratzer oder Druck beschädigt werden blablabla..."

Ich habe darauf nur gesagt, dass einige Zeit 3 Monate sind und erst später (bei kaltem Wetter und schnee usw) ersichtlich war, dass diese nicht funktioniert. Das hat Ihn aber leider nicht weiter beeindruckt....

Also du bist ganz klar meiner Ansicht, dass es nachgebessert werden muss?
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Erik.Ode
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Re: Defekte Heckscheibenheizung nach Gebrauchtwagenkauf

Beitrag von Erik.Ode »

Ist zwar aus der Ferne immer schwer zu beurteilen, aber die Argumentation des Kratzens ist doch wohl ein Armutszeugnis.
Kratzt du die Heckscheibe von innen ? Ich nicht..........
Somit liegt der Schaden / Fehler im Zeitraum der gesetzlichen Gewährleistung. Du kommst nicht drum rum deine Forderung schriftlich zu stellen. Das ist ganz WICHTIG ! Setze dem Händler auch eine Frist zur Mängelbeseitigung. Sollte er den Mangel nicht beseitigen, geht es zum Anwalt. Bei einem gewonnen Rechtsstreit gehen die Kosten auch auf den Händler über. Und die Gebühren für ein Beratunsgespräch, bzw. der erste Brief eines Anwalts, sind auch im überschaubaren Bereich..........
Solltest du z.B. im ADAC sein, bekommst du auch dort eine kostenlose Beratung.
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Re: Defekte Heckscheibenheizung nach Gebrauchtwagenkauf

Beitrag von Erik.Ode »

Nachtrag:

Habe im Netz mal folgende interessante Aussage gefunden:

1. Trotz intensiver Reinigung der Windschutzscheibe hohe Blendwirkung

Mit Sicherheit ist eine saubere Scheibe ein wichtiger Bestandteil im Straßenverkehr. Hierzu ist zu erwähnen, dass eine Windschutzscheibe ein Verschleißteil am Fahrzeug ist. Abgefahrene Reifen defekte Bremsen werden vom TÜV bzw. von der Polizei überprüft.
Eine Windschutzscheibe, die durch Staub- und Sandkörner, Eiskratzer usw. viele feine Kratzer aufweist, wird nie bemängelt. Allerdings ist die Gefahr im Straßenverkehr durch vermehrte Blendwirkung enorm hoch. Erhebungen haben ergeben, dass nach zwei bis drei Jahren max. 70.000 bis 80.000 km eine Windschutzscheibe einen solch hohen Verschleißzustand erreicht hat, dass diese zugunsten der Verkehrsicherheit ausgetauscht werden sollte. Das Ärgerliche daran ist, dass Polieren, Schleifen oder Ausbessern der Beschädigungen an der Oberfläche nicht möglich ist.

http://www.schaefer-autoglas.de/fragen.html

Hierbei handelt es sich aber um einen gewerblichen Betrieb mit Umsatzgedanken und es handelt sich um die Frontscheibe. Bei einer Plastikheckscheibe kann man möglicherweise von Verschleiß sprechen oder auch von der Frontscheibe bei Steinschlag. Aber die Heckscheibenheizung durch Eiskratzen von außen zu einem Verschleißteil zu machen.......wir sollten die Kirche mal im Dorf lassen..................
Gruß Erik.Ode
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Re: Defekte Heckscheibenheizung nach Gebrauchtwagenkauf

Beitrag von Erik.Ode »

_Kai_ hat geschrieben: Er habe dies bereits mit seinem Vorgesetzten (Der oben genannte Verkaufsleiter) besprochen und diese haben entschieden es sei Garantiefall. Ich habe ihm ganz klar gesagt, dass ich das anders sehe.
Du meinst kein Garantiefall, oder ?

Das mag gerne so sein, wenn es die Garantiebedingungen nicht hergeben. Sollte aber nicht deine Baustelle sein !
Ließ dir noch mal den Bereich mit der "gesetzlichen" Sachmangelhaftung durch.

Du hast einen gesetzlichen Anspruch auf Beseitung der Mängel nach dem BGB. Garantie ist eine freiwillige Leistung und kann dir egal sein...........
Gruß Erik.Ode
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