Hallo Zusammen,
ich habe vor 5 Jahren meinen LKW Führerschein gemacht (C/CE/C1/C1E). Da hieß es noch, dass man ab dem 50. Lebensjahr alle 5 Jahre zur medizinischen Untersuchung muss. In meinen Führerschein steht auch dass Datum 02.12.2017 (da werde ich 50) drin. Nun musste ich gestern für die Firma einen Container ausladen (bin kein Berufskraftfahrer). Auf dem Weg zur Firma wurde ich von der Polizei kontrolliert. Diese sagten mir, dass ich eine Anzeige wegen Fahrens ohne Führerschein eine Anzeige bekommen werde. Ich hätte vor 20 Tagen zur Untersuchung gemusst, obwohl ich noch keine 50 bin. Das sei neu.... Ich wusste es aber nicht. Meine Frage....Kann man mich wirklich wegen fahrens ohne Führerschein belangen??? Oder nur weil ich die Medizinische Untersuchung nicht hatte. Ich habe ja einen Führerschein und in diesem steht "Untersuchung 02.12.2017".
Gruß Tom
Ohne medizinísche Untersuchung LKW gefahren.....
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Re: Ohne medizinísche Untersuchung LKW gefahren.....
Also soweit ich weiss, sind die Fahrerlaubnisse dieser Klassen in der Regel fünf Jahre gültig und müssen dann rechtzeitig vor Ablauf erneuert werden. Der Termin in 2017 betrifft wohl nur die "Jahresgrenze" zur 50.
Siehe auch hier die Infos vom Ordnungsamt Nürnberg.
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Grüße, PoD
Wer in dieser Welt etwas Wärme sucht, sollte besser die Heizung einschalten (Tommy Jaud, "Millionär").
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