KfZ-Reparaturrechnung zu hoch!

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Würden Sie die vollen 2008€ bezahlen???

Umfrage endete am 11.06.2009, 22:49

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snakedoctor1
Mitglied
Beiträge: 1
Registriert: 22.05.2009, 22:44

KfZ-Reparaturrechnung zu hoch!

Beitrag von snakedoctor1 »

Guten Tag,

ich habe folgendes Problem. Um die beiden Autos von meiner Freundin und mir durch den Tüv zu bekommen waren umfangreiche Reperaturen notwendig. Da zumindest eines der beiden Autos schon etwas älter ist und deutlich teurer werden sollte, haben wir lange überlegt. Die von uns gewählte Kfz-Werkstatt kopierte sich beide Zulassungen, checkte beide Fahrzeuge durch und machte uns einen Kostenvoranschlag von 2050 Euro. 2000 Euro waren uns jedoch zu viel, was wir ihm auch offen sagten. Er machte uns dann das Angebot, beide Autos für 1800 Euro zu machen, mit den gleichen Reparaturen.
Da ich schon gehört habe, dass von Kostenvoranschlägen abgewichen werden kann und wir dann ja doch wieder bei 2000 Euro landen würden, ich aber zugleich gehörte, dass ein verinbarter Festpreis/Fixpreis eingehalten werden müsse, stellte ich dem Chef besagter Werkstatt folgende Frage: "Können sie mir garantieren, dass beide Autos, mit den geplanten Reparaturen für 1800 Euro gemacht werden und dann Tüv bekommen?" Er bejahte dies (vor einer Zeugin).
Am Tag, an dem ich das letzte der beiden Autos abholen sollte (beim ersten war noch alles ok und von einem teurer werden nicht die Rede) rief mich besagte Werkstatt an und teilte mir mit, dass mein Auto fertig sein, alles zusammen jetzt aber 2008,- Euro kosten sollte. Er begründete dies damit, dass bestimmte Teile nicht gepasst haben und somit doch teurer waren.
Meiner Meinung nach ist dies nicht ok. Er wusste, dass wir für 2000Euro die Reparaturen nicht gemacht hätten. Und das mindeste wäre gewesen, vorher anzurufen und nicht, wenn bereits alle Teile drin sind und der Tüv gemacht ist.
Meine Frage: Muss ich die 2008,-Euro bezahlen?
Ich habe leider keine Rechtsschutz. Sollte man da das Risiko eingehen, dass es zu einem Rechtsstreit kommt, wenn ich nur 1800Euro bezahlen.
Kann man da von einem Fixpreis sprechen und ist es dann wirklich so, dass der verbindlich ist?
Vielen Dank schonmal.

Gruß
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Erik.Ode
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Re: KfZ-Reparaturrechnung zu hoch!

Beitrag von Erik.Ode »

Hallo !

Verträge gelten auch mündlich. Hier wurde deutlich eine Obergrenze festgelegt. Zeugen sind vorhanden. Der Fall ist recht eindeutig, die Werkstatt hat vertragswidrig gehandelt. Einziges Problem könnten noch die AGB der Werkstatt werden. Diese schon studiert ?
Gruß Erik.Ode
- alle Angaben, wie immer, ohne Gewähr ! ;-) -
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