Gewährleistung auf Reparatur mit Neuteilen

Aktuelle Gerichtsurteile, Regeln und Tipps für den Straßenverkehr. Hier kann alles diskutiert werden was zum Thema passt.

Moderatoren: Erik.Ode, Ambush, Auto-Chris, ulliB, tom, Eicker

Antworten
klick207
Mitglied
Beiträge: 2
Registriert: 27.04.2009, 22:42

Gewährleistung auf Reparatur mit Neuteilen

Beitrag von klick207 »

Hallo,

Ich habe folgendes Problem :/

Also am 19.09.2007 wurde bei meinem Auto ein Kupplungssatz für 270€ (Neuteil) eingebaut, Laufleistung war zu dem zeitpunkt 110040 KM

Nun habe ich seid letzter Woche (20.05.09) erneute Probleme mit der Kupplung, laufleistung beträgt jetzt rund 120T KM (Schleifgeräusche, Klackern bei betätigter Kupplung, ab und zu auch bei unbetätigter Kupplung)

Nun bin ich wieder zu der Werkstatt meines vertrauens gefahren, welche die selbe ist die mir damals den KPLsatz eingebaut hat.

Es konnte leider nur eine "Hörprobe" gemacht werden da alle Bühnen belegt waren.
Ergebniss dieser Probe, war das der Kfz-Meister meinte das entweder der Druckring / Lager oder die Kupplungsfeder kaputt sind.

Leider entzieht sich meiner Kenntniss was so ein Kupplungssatz alles enthält :)

Aber wenn eines der Teile, die mir damals eingebaut worden sind, jetzt schonwieder Defekt ist, frage ich mich ob auf diese Neuteile auch eine Gewährleistungsfrist von 2 Jahren ist oder ob es bei Reparaturen weniger ist?

Es wäre sehr Nett wenn mir jemand eine Fachliche auskunft darüber geben kann, da ich es mir überhaupt nicht vorstellen kann das deine Kupplung bzw eines der Teile nach 10000 Km schonwieder defekt ist. ( Ich bin kein Raser oder ähnliches :) )


mfg
klick
Ravnegud
Spezialist
Beiträge: 90
Registriert: 26.09.2005, 22:54
Wohnort: Norwegen

Re: Gewährleistung auf Reparatur mit Neuteilen

Beitrag von Ravnegud »

Die neuteile Garantie des herstellers beträgt 2 jahre bei fach und sachgerechten einbau die gewährleistung der werkstatt umfasst ein jahr heisst zu deutsch ist ein materialfehler in der Kupplung nebst einbauteilen nachzuweisen haftet der hersteller,ist murks beim einbau betrieben wurden haftet die werkstatt,in jedem fall aber muss die kupplung wieder raus und geprüft werden, innerhalb der gewährleistung der werkstatt steht bei einem sachmangel ihr die zweimahlige behebung der selben ursache zu erst danach darf auf kosten der verursachenden werkstatt eine dritte aufgesucht werden.so und nu mach mal.auf jedenfall hat eine kupplung nach 10000 km noch keine geräsche zu machen(bei sachgem. handhabung.)
Antworten

Zurück zu „Recht / Strassenverkehr / MPU“