Guten Abend zusammen,
ich hoffe jemand hier kann mir bei meinem Problem helfen.
Nach Ablauf der 2-jährigen Herstellergarantie habe ich für mein Kfz eine
Anschlussgarantie für weitere 2 Jahre abgeschlossen.
Der Anbieter der Anschlussgarantie hat nun die Übernahme der Kosten
einer Reparatur abgewiesen, weil die letzte Inspektion nicht von einer
zertifizierten Partnerwerkstatt durchgeführt wurde, sondern von einer
freien Meisterwerkstatt.
Sind solche Klauseln in Verträgen überhaupt zulässig? Ich weiß das
solche Klauseln für Herstellergarantien nicht gelten, aber wie sieht das
bei einer Anschlussgarantie aus?
Für eine Antwort wäre ich euch sehr dankbar
Ciao
sePp
Werkstattwahl bei Anschlussgarantie
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Re: Werkstattwahl bei Anschlussgarantie
Was steht denn in den Vertragsbedingungen dazu, ist diese Werkstattbindung dort auch schon festgelegt?
Grüße, PoD
Wer in dieser Welt etwas Wärme sucht, sollte besser die Heizung einschalten (Tommy Jaud, "Millionär").
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Re: Werkstattwahl bei Anschlussgarantie
Guten Morgen PoD,
ja, leider steht das so in den Vertragsbedingungen
[... §4 Voraussetzung für Garantieansprüche
Voraussetzung für jeglich Garantieansprüche ist, dass der Käufer/Garantienehmer
an dem Kfz die vom Herrsteller vorgeschriebenen oder empfohlenen Wartungs-, Inspektions- und Plegearbeiten beim Verkäufer/Garantiegeber
oder in einer vom Hersteller anerkannten Vertragswerkstatt durchführen lässt. ...]
... aber bei der Herrstellergarantie sind solche Klauseln wie gesagt nicht zulässig!
Ich habe nur bisher keine Infos gefunden wie das bei der Anschlussgarantie aussieht.
gruß
sePp
ja, leider steht das so in den Vertragsbedingungen
[... §4 Voraussetzung für Garantieansprüche
Voraussetzung für jeglich Garantieansprüche ist, dass der Käufer/Garantienehmer
an dem Kfz die vom Herrsteller vorgeschriebenen oder empfohlenen Wartungs-, Inspektions- und Plegearbeiten beim Verkäufer/Garantiegeber
oder in einer vom Hersteller anerkannten Vertragswerkstatt durchführen lässt. ...]
... aber bei der Herrstellergarantie sind solche Klauseln wie gesagt nicht zulässig!
Ich habe nur bisher keine Infos gefunden wie das bei der Anschlussgarantie aussieht.
gruß
sePp
Re: Werkstattwahl bei Anschlussgarantie
Ist mir zwar auch nicht bekannt, aber mein erster Gedanke war: Verbraucherschutz mal befragen. Dort dürfte dieses "Problem" vermutlich bekannt sein............
Gruß Erik.Ode
- alle Angaben, wie immer, ohne Gewähr ! -
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