Frage zum Führerscheinentzug
Verfasst: 07.11.2008, 14:05
Hallo zusammen,
tja, nun hat es mich nach 18 Jahren mal richtig heftig erwischt.
Ich bin auf der Autobahn geblitzt worden und "darf" jetzt für 4 Wochen meinen Führerschein in Urlaub schicken
Seh ich ein und hab auch schon das Bußgeld bezahlt, soweit so gut.
Ich habe vom 17.12.-09.01. Urlaub, so dass ich den Führerschein in dieser Zeit abgeben werde.
Laut Bußgeldbescheid (oder wie dieser Erlaß eben heißt), soll ich meinen Führerschein an die Bußgeldstelle nach St. Ingbert schicken.
Wenn ich den Füherschein da hinschicke, vergeht ja allein mit dem Versenden (es ist zu weit zum vorbeibringen) schon einmal locker ein Tag (Snakemail) und beim Zurücksenden auch.
Meine Frage nun, ob ich ihn nicht bei der nächsten Polizeidienststelle, Bußgeldstelle (oder was weiß ich was) hinterlegen kann, damit ich ihn nach "Absitzen" der Strafe so schnell wie mögich wieder habe, da ich das Auto aus beruflichen Gründen benötige.
Ich weiss, dass ich selber Schuld bin und dass ich auch die Strafe verdient habe. Aber 4 Wochen sind imho schon genug und wenn ich dann noch eine halbe Woche wegen der Post warten muss, wäre das für mich ziemlich schlimm.
Vielen Dank und Grüße
Melli
tja, nun hat es mich nach 18 Jahren mal richtig heftig erwischt.
Ich bin auf der Autobahn geblitzt worden und "darf" jetzt für 4 Wochen meinen Führerschein in Urlaub schicken
Seh ich ein und hab auch schon das Bußgeld bezahlt, soweit so gut.
Ich habe vom 17.12.-09.01. Urlaub, so dass ich den Führerschein in dieser Zeit abgeben werde.
Laut Bußgeldbescheid (oder wie dieser Erlaß eben heißt), soll ich meinen Führerschein an die Bußgeldstelle nach St. Ingbert schicken.
Wenn ich den Füherschein da hinschicke, vergeht ja allein mit dem Versenden (es ist zu weit zum vorbeibringen) schon einmal locker ein Tag (Snakemail) und beim Zurücksenden auch.
Meine Frage nun, ob ich ihn nicht bei der nächsten Polizeidienststelle, Bußgeldstelle (oder was weiß ich was) hinterlegen kann, damit ich ihn nach "Absitzen" der Strafe so schnell wie mögich wieder habe, da ich das Auto aus beruflichen Gründen benötige.
Ich weiss, dass ich selber Schuld bin und dass ich auch die Strafe verdient habe. Aber 4 Wochen sind imho schon genug und wenn ich dann noch eine halbe Woche wegen der Post warten muss, wäre das für mich ziemlich schlimm.
Vielen Dank und Grüße
Melli