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Gebrauchtwagenkäufer kann Unfallauto grundsätzlich zurückgeb

Verfasst: 15.09.2008, 23:32
von Erik.Ode
Gebrauchtwagenkäufer kann Unfallauto grundsätzlich zurückgeben

Laut einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) gilt ein Unfallwagen auch dann als mangelhaft, wenn er nur einen Blechschaden davongetragen hat. Damit kann der Käufer, dem der Unfall verschwiegen worden ist, den Kauf rückgängig machen, selbst wenn der Schaden fachgerecht repariert worden ist. Nur bei ganz geringfügigen Bagatellschäden ist eine Rückgabe ausgeschlossen, entschieden die Richter am Mittwoch in Karsruhe. Ein Verweis des Händlers auf Angaben des Vorbesitzers, der Wagen sei unfallfrei, hat dem Karlsruher Gericht zufolge keine rechtliche Bedeutung. (Az: VIII ZR 253/05 vom 12. März 2008)

Damit gab der BGH einem Autokäufer Recht, dessen drei Jahre alter und 25.000 Euro teurer Gebrauchtwagen wegen eines Unfalls an der Heckklappe eingebeult war - was er aber erst beim Weiterverkauf bemerkte. Im Vertragsformular hatte der Händler die Rubrik "Unfallschäden lt. Vorbesitzer" mit "Nein" ausgefüllt. Das Oberlandesgericht (OLG) Oldenburg hatte seine Klage auf Rückabwicklung des Geschäfts abgewiesen.

http://www.autohaus.de/cms/629197