Lichtpflicht für Autos am Tage

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zettl michael
Spezialist
Beiträge: 113
Registriert: 21.04.2007, 23:01
Wohnort: Hof

Beitrag von zettl michael »

Der Grund, weshalb ein Abblendlicht in bestimmten Situationen blenden kann, ein Tagfahrlicht aber nicht, ist denkbar einfach:

In der der physikalisch hervorgerufenen Lichtcharakteristik und der rechnerisch als Ergebnis entstehenden Lichtbahn des Abblendlichts ist, ebenso wie beim Fernlicht auch, ein strahlenförmiges Bündel enthalten - das vom Fernlicht erstreckt sich aber nach oben, das vom Abblendlicht nicht - bis auf den rechten Rand, wenn es wie (fast) alle ein asymmetrisches ist. Wenn also ein Auto auf eine Kuppe zufährt, wird der Gegenverkehr und der Vorausfahrende genauso vom Abblendlicht geblendet - Man schaut in den Strahl.

Dagegen das Tagfahrlicht macht Streulicht an seiner Abdeckung, also Oberfläche. Es wird dabei NICHTS aber auch GAR NICHTS stark strahlförmig abgestrahlt.
Das ist der Unterschied. Beste Grüße, M
Hallbeck
Spezialist
Beiträge: 52
Registriert: 24.11.2007, 20:09

Beitrag von Hallbeck »

ja normal, ich werd natürlich versuchen so genau wie möglich zu sein, aber ich bin ein biiischen ungenau bei solchen dingen, desshalb wollte ich nur nochmal fragen.
webauto
Mitglied
Beiträge: 9
Registriert: 11.10.2007, 11:57

Beitrag von webauto »

na dann finde ich die Idee gar nicht so schlecht, dass wir das 2011 eingeführt bekommen. Weiß jemand wie viel das ungefähr kosten wird, wenn man das in sein altes Auto einbaut?
Hallbeck
Spezialist
Beiträge: 52
Registriert: 24.11.2007, 20:09

Beitrag von Hallbeck »

ne keine ahnung, aber ich finde eh das man so eine regellung gut einführen kann, indem man einfach alle neuwagen damit ausstattet und wer kann rüstet es sich nach. ein zwang finde ich nicht die perfekte lösung.
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