Haftpflichtversicherung
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Haftpflichtversicherung
Ich bin Halter eines Fahrzeugs und will dass mein Bekannter mein Auto bei sich als Zweitwagen versichert. Muss ich ihm dann eine Vollmacht geben wenn er zu KVA geht oder nicht? Die Steuern werden weiterhin von MIR bezahlt.
Wenn mich nicht alles täuscht, dann hast du einen Denkfehler. Dein Freund muß bei seiner Versicherung eine Deckungskarte für das Fahrzueg besorgen und somit dein Fahrzeug bei seiner Versicherung versichern.
Damit dürfte er keine Probleme bei der Zulassungstelle bekommen.
Oder habe ich einen Denkfehler ?
Damit dürfte er keine Probleme bei der Zulassungstelle bekommen.
Oder habe ich einen Denkfehler ?
Gruß Erik.Ode
- alle Angaben, wie immer, ohne Gewähr ! -
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- Carsten Krüger
- Mitglied
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- Registriert: 01.09.2005, 11:55
- Wohnort: Braunschweig
Autoversicherung abweichender Halter
Hallo!
Es ist so, dass Du der Halter bist (im Fahrzeugschein eingetragen), Dein Freund der Versicherungsnehmer bei der Versicherung ist, dort aber im Vertrag Du als abweichender Halter namentlisch erscheinen mußt (ist in der Regel auch etwas teurer) und als berechtigte Fahrer des Fahrzeugs "sonstige" oder "alle" beim Versicherer gemeldet werden müssen. (ist in der Regel auch etwas teurer).
Auf der Doppelkarte wird der Versicherungsnehmer (Dein Freund), sowie DU als abweichender Halter eingetragen.
Es ist so, dass Du der Halter bist (im Fahrzeugschein eingetragen), Dein Freund der Versicherungsnehmer bei der Versicherung ist, dort aber im Vertrag Du als abweichender Halter namentlisch erscheinen mußt (ist in der Regel auch etwas teurer) und als berechtigte Fahrer des Fahrzeugs "sonstige" oder "alle" beim Versicherer gemeldet werden müssen. (ist in der Regel auch etwas teurer).
Auf der Doppelkarte wird der Versicherungsnehmer (Dein Freund), sowie DU als abweichender Halter eingetragen.