Hallo @all,
ich habe mir kürzlich ein Auto gekauft. Für dieses habe ich von meiner Versicherung eine Versicherungskarte + Angebot für die KFZ-Versicherung bekommen. Das Auto habe ich mit der Versicherungskarte bei meiner Gemeinde zugelassen. Ich möchte nun das ganze Widerrufen, da ich eine bessere Versicherung gefunden habe. Ist die möglich? Ich hab ja das Auto mit der "grünen Karte" der Versicherung zugelassen bei der ich mir zuerst das Angebot geholt habe, gibt es da irgendwelche Probleme? Wäre euch sehr dankbar für eine Rückantwort.
Gruß
FlohH
Widerruf, Fahrzeug bereits zugelassen
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Soweit ich weiß kannnst Du bis Endes des jahres deine Versicherung Kündigen, und das Auto wo anders versichern lassen.
Oder Du meldest dein Auto beim Strassenverkersamt nochmal ab. und dann wieder an.
Besser ist es natürlich, wenn du dir deinen Vertrag anschaust ,oder Du Dich bei deinem ansprechpartner informirst nach deiner Vertraglichen Kündigugsfrist.
Oder Du meldest dein Auto beim Strassenverkersamt nochmal ab. und dann wieder an.
Besser ist es natürlich, wenn du dir deinen Vertrag anschaust ,oder Du Dich bei deinem ansprechpartner informirst nach deiner Vertraglichen Kündigugsfrist.
eigentlich unterliegt jeder Vertrag einer widerrufsfrist. Musst du mal in deinem Vertrag schauen. Sonst ist das mit der Kündigung zum Jahresende möglich, ausser du hast eine mindestlaufzeit eingetragen.
das mit dem ab und anmelden funktioniert übrigens nicht.
Ausser du lässt das Auto auf einen anderen Namen zu!
das mit dem ab und anmelden funktioniert übrigens nicht.
Ausser du lässt das Auto auf einen anderen Namen zu!
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- Registriert: 20.12.2004, 13:10
Hi,
kommt darauf an, ob du einen antrag schon unterschrieben hast. Normalerweise reicht es eine neue Deckungskarte ab Beginn der Zulassung an die Zulassungsstelle zu schicken. Damit wird der Versicherungsschutz rückwirkend gewechselt. Aber Vorsicht, nicht jeder Versicherer macht das so ohne weiteres mit.
Gruß FKS
kommt darauf an, ob du einen antrag schon unterschrieben hast. Normalerweise reicht es eine neue Deckungskarte ab Beginn der Zulassung an die Zulassungsstelle zu schicken. Damit wird der Versicherungsschutz rückwirkend gewechselt. Aber Vorsicht, nicht jeder Versicherer macht das so ohne weiteres mit.
Gruß FKS