Kurze Frage zur Halteranfrage über das Straßenverkehrsamt...

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Driftracer
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Kurze Frage zur Halteranfrage über das Straßenverkehrsamt...

Beitrag von Driftracer »

Hi,

hab vor ca. 2 Wochen nen Brief an das Straßenverkehrsamt geschickt, ging da um nen kleinen Unfall auf einem Parkplatz wo ich nur das Kennzeichen von dem Verursacher hatte.

Habe aber immer noch keine Antwort auf mein Schreiben gekriegt. Brauchen die immer so lange? Wenn der Antrag abgelehnt worden wäre hätte ich doch wenigstens nen Brief mit einer Absage gekriegt, oder?
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Erik.Ode
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Beitrag von Erik.Ode »

Gute Frage. Hast du schon einmal probiert dort anzurufen ?
Gruß Erik.Ode
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Driftracer
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Beitrag von Driftracer »

Ehrlich gesagt nicht. Bei solche Sachen ist es meißstens immer viel Stress den richtigen Sachbearbeiter zu bekommen und ich dachte mir das Ämter bei Anträgen meistens eh etwas länger brauchen.
Doch zwei Wochen ist bei so einer Angelegenheit natürlich schon viel. Dachte vielleicht hätte hier jemand ähnliche Erfahrungen gemacht.
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Erik.Ode
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Beitrag von Erik.Ode »

Dann versuche es doch mal mit dem Zentralruf der Autoversicherer.

Direkter Draht zu den Versicherern - Der Zentralruf der Autoversicherer vereinfacht die Schadenregulierung - Hilfe auch beim Auslandsunfall
Auf Deutschlands Straßen kracht es im Durchschnitt jede Minute zehnmal. Die meisten der 4,8 Millionen Unfälle sind jedoch nur einfache Blechschäden. Die unkomplizierte und schnelle Schadenregulierung wird zum wichtigsten Anliegen der Unfallbeteiligten. Der Kontakt zur eigenen Versicherung ist in der Regel über den Versicherungsvertreter oder die entsprechende Servicenummer kein Problem.

Schwierig wird es erst, wenn ein Geschädigter die gegnerische Versicherung erreichen will, diese aber nicht kennt. Lösung bietet der Zentralruf der Autoversicherer. Über die Nummer 0180/25 0 26 wird der direkte Kontakt zur Versicherung des Gegners hergestellt. Jeden Tag, rund um die Uhr. Für diesen Service benötigt der Zentralruf nur das Autokennzeichen und den Schadentag.

Der Anrufer zahlt pro Anruf sechs Cent bei Anrufen aus dem Netz der Deutschen Telekom. Die Anfrage bezüglich der zuständigen Versicherungsgesellschaft kann zudem per Fax an 040/33 66 9-401 oder per E-Mail unter anfrage@zentralruf.de gestellt werden.

Bei seiner Arbeit greift der Zentralruf auf eine eigene, unabhängige Datenbank zurück, die von den Autoversicherern gespeist wird. Diese übermitteln für jedes versicherte Fahrzeug das amtliche Kennzeichen, den zugehörigen Versicherer, die Versicherungsnummer, Vertragsanfang und -ende sowie die zuständige Regulierungsstelle. Name und Adresse der Versicherungsnehmer werden aus Datenschutzgründen nicht weitergegeben.

(http://www.gdv.de)
Gruß Erik.Ode
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Driftracer
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Beitrag von Driftracer »

Über den Zentralruf der Versicherungen habe ich es schon probiert, die haben die Daten aus Datenschutzgründen nicht bei sich gespeichert und können höchstens zwischen den Versicherungen vermitteln.
Dort wurde mir auch geraten mich ans Straßenverkehrsamt zu wenden. Die würden mir dann gegen eine entsprechende Gebühr (5,10 Euro Scheck oder 8,80 Euro per Nachnahme) Auskunft erteilen.
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Erik.Ode
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Beitrag von Erik.Ode »

Dann würde ich mal bei deiner Versicherung anfragen, ob sie dir als Kunden weiterhelfen.
Kann doch nicht sein, daß du so lange warten mußt.
Oder du versuchst doch mal beim Sachbearbeiter anzurufen. Versuch macht klug.
Gruß Erik.Ode
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Driftracer
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Beitrag von Driftracer »

Danke, werde ich mal versuchen. Bis denn...
cop
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Kennzeichen

Beitrag von cop »

Hallo wie komme ich an die Adresse eines Autokennzeichens ? Ich habe nähmlich eine echt tolle Frau in einem Auto gesehen
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Erik.Ode
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Halteradresse

Beitrag von Erik.Ode »

Hallo cop,

du kannst es nicht lassen, wie ?

http://www.kfz-auskunft.de/autoforum/vi ... highlight=

Du bekommst hier keine Antwort zu einer Halteradresse.
Gruß Erik.Ode
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cop
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Halter

Beitrag von cop »

wer kann mir den weiter helfen auser das Straßenverkehrsamt.
Das macht es ja sowieso nicht. Gibt es den sonst keine möglichkeit?????
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Erik.Ode
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Beitrag von Erik.Ode »

Jeder, der die Möglichkeit hat eine sog. Halteranfrage zu machen, wird dir keine Auskunft geben. Er würde damit gegen die datenschutzrechtlichen Bestimmungen verstoßen.
Warum sollte er für eine, ihm unbekannte Person, das Risiko eingehen, dafür bestraft zu werden ???

In deinem anderen Beitrag hat dir Melli einen Link gepostet.
Versuche es dort mal.
Gruß Erik.Ode
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