Angenommen ich steh mit dem Fahrzeug auf dem Parkplatz und jemand rammt seine Autotür zu weit auf das mein Fahrzeug beschädigt werden, reicht es da Versicherungsinformationen auszutauschen oder muss man selbst bei solchen "Kleinigkeiten" die Polizei konsultieren? Das ist uns vor Jahren mal so gegangen und die Beschädigung war zwar minimal, doch derjenige bzw. diejenige Fahrerin hat nicht gepremt "is doch alles i.O." und ist weiter gefahren.
Selbst haben wir uns vor 2 Wochen ein neues Auto gekauft und schön wie es ist sollte es auch bleiben. Wer das aus rechtlicher Sicht genau weiß wäre ich dankbar für eine oder ein paar bestätigenden Antworten.
Mfg Thomas
Beschädigungen jeder Art
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- bastlerjoe
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Re: Beschädigungen jeder Art
Meines Wissens nach ist bei solchen "Kleinigkeiten" wie einer Delle oder Kratzern der polizeilose Austausch der Versicherungsdaten auch ausreichend. Allerdings kann es natürlich nie schaden, einen solchen Fall auch ganz offiziell aufzunehmen. Für solche Fälle führe ich im Auto auch immer ein solches Unfallprotokoll mit Handschuhfach mit mir, damit ich notfalls gleich alles aufnehmen kann und die Versicherung mir hinterher keine Probleme bereitet.
"Wer nicht kann, was er will, muss wollen was er kann"
Re: Beschädigungen jeder Art
also ich hatte so ein Problam auch schon einmal... Und ich habe damals bei einem Bagetallschaden (kleiner Lackschaden) keine Polizei gerufen... Trotzdem hat der "Unfallfahrer" seinen Schaden durch die Versicherung beglichen, also ich würde eher abwarten.
Re: Beschädigungen jeder Art
Sobald man sich einigen ist und die Daten ausgetauscht hat, glaube ich nicht, dass man die Polizei rufen muss,
aber besteht schon ein gewisser Zweifel an der Schuld bzw. will der Unfallverursacher es nicht direkt zugeben wird es schon schwieriger.
aber besteht schon ein gewisser Zweifel an der Schuld bzw. will der Unfallverursacher es nicht direkt zugeben wird es schon schwieriger.
Re: Beschädigungen jeder Art
Rein rechtlich ist es erstmal so, dass die Verkehrsunfallaufnahme Ländersache ist. Von einem Verkehrsunfall spricht man erst wenn ein Schaden von mind. 25 Euro entstanden ist.
Die Art der Aufnahme des Unfallschadens richtet sich dann nach der, dem Unfallverursacher zur Last gelegten, Ordnungswidrigkeit. Sieht diese Ordnungswidrigkeit ein Bußgeld von 40 Euro + vor, muss der Unfall aufgenommen werden. Sofern nur ein Verwarngeld, also unter 40 Euro vorgesehen ist, wird der Unfall idR nicht aufgenommen und die Polizei hilft nur beim Austausch der Personalien.
Sofern also nur eine Ordnungswidrigkeit vorliegt, verfolgt die Polizei lediglich folgende Ziele:
- Sachschaden wird über zivilrechtlichen Weg eingefordert (Versicherung)
- Der Unfallverursacher wird anhand der StVO von der Polizei festgelegt, wobei hier die Schuldfrage noch nicht endgültig geklärt ist (ggf. Richter)
- Das Interesse der Polizei bei Ordnungswidrigkeiten liegt vorallem in der Ahndung von Verkehrsverstößen
Also grundsätzlich würde ich die Polizei nur rufen sofern eine Straftat oder schwere Ordnungswidrigkeit vorgefallen ist. Oder aber sich der Verursacher uneinsichtig zeigt bzw. die Schuldfrage nicht direkt geklärt werden kann. Zeigt sich der Verursacher jedoch einsichtig und gibt seine Personalien sowie Versicherungsdaten heraus, ist es nicht unbedingt nötig die Polizei zu rufen. Das würde dann nur unnötig weitere Kosten (Bußgeld bzw. Verwarngeld) verursachen. Allerdings würde ich direkt einen kleinen Text aufsetzen dass XY den Unfall verursacht hat und dies auch bestätigt und das Ganze dann von XY unterschreiben lassen (zusätzlich zu Personalien und Co.)
Hoffe ich konnte dir helfen
Die Art der Aufnahme des Unfallschadens richtet sich dann nach der, dem Unfallverursacher zur Last gelegten, Ordnungswidrigkeit. Sieht diese Ordnungswidrigkeit ein Bußgeld von 40 Euro + vor, muss der Unfall aufgenommen werden. Sofern nur ein Verwarngeld, also unter 40 Euro vorgesehen ist, wird der Unfall idR nicht aufgenommen und die Polizei hilft nur beim Austausch der Personalien.
Sofern also nur eine Ordnungswidrigkeit vorliegt, verfolgt die Polizei lediglich folgende Ziele:
- Sachschaden wird über zivilrechtlichen Weg eingefordert (Versicherung)
- Der Unfallverursacher wird anhand der StVO von der Polizei festgelegt, wobei hier die Schuldfrage noch nicht endgültig geklärt ist (ggf. Richter)
- Das Interesse der Polizei bei Ordnungswidrigkeiten liegt vorallem in der Ahndung von Verkehrsverstößen
Also grundsätzlich würde ich die Polizei nur rufen sofern eine Straftat oder schwere Ordnungswidrigkeit vorgefallen ist. Oder aber sich der Verursacher uneinsichtig zeigt bzw. die Schuldfrage nicht direkt geklärt werden kann. Zeigt sich der Verursacher jedoch einsichtig und gibt seine Personalien sowie Versicherungsdaten heraus, ist es nicht unbedingt nötig die Polizei zu rufen. Das würde dann nur unnötig weitere Kosten (Bußgeld bzw. Verwarngeld) verursachen. Allerdings würde ich direkt einen kleinen Text aufsetzen dass XY den Unfall verursacht hat und dies auch bestätigt und das Ganze dann von XY unterschreiben lassen (zusätzlich zu Personalien und Co.)
Hoffe ich konnte dir helfen