Probleme nach Gebrauchtwagenkauf, bitte um Hilfe !

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bemey
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Registriert: 22.07.2008, 19:30

Probleme nach Gebrauchtwagenkauf, bitte um Hilfe !

Beitrag von bemey »

hallo.

ich habe am wochenende einen ford transit erstanden baujahr 91. im prinzip über ebay. aber weil es ein angebot an ich als unterlegenen käufer war, waren wir im vorhinein so verblieben, dass ich mir das fahrzeug anschaue und dann über einen kauf entscheide. kaufvertrag alles unterzeichnet. alles dingfest.

schon in der beschreibung stand, dass ein schaden der windschutzscheibe vorliegen würde. der verkäuferin nach würde eine neue scheibe ca. 100 euro kosten. beim betrachten des fahrzeugs legte ich darauf deshalb nicht so viel wert. im kaufvertrag wurde u.a. dieser mangel festgehalten.

heute morgen wollte ich mich dann mal informieren, wie das preislich tatsächlich aussieht. da nicht nur die scheibe, sondern dem glaser nach, auch der rahmen völlig hinüber seien und beim herausnehmen der alten scheibe vermutlich festgestellt werden würde, dass ein rostschaden vorliegt, der erst einmal behoben werden müsste, müsste ich wohl knapp 1000 euro investieren. das ist definitiv zu viel.

nach aussagen des glasers, ist die scheibe wohl beim versuchen des selbstaustauschs zerstört worden. demnach musste die verkäuferin vom genauen ausmaß bescheid wissen.

weil ich den fahrzeugbrief, sie aber den fahrzeugschein habe, können wir zur zeit den wagen weder in der einen stadt ab- noch in der anderen (meiner) stadt anmelden. d.h. es ließe sich ggf. über eine teilrückgabe des verkaufspreises verhandeln.

meine frage: wie sollte ich hier vorgehen ? welche rechte habe ich als käufer ?

vielen dank für etwaige hilfe im voraus.

lieben gruß.
florian1888
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Wohnort: Badnerland

Beitrag von florian1888 »

der kaufvertrag wurde meines erachtens wirksam abgeschlossen du kannst ihn aber anfechten(also ungültig machen); dies kann z.B.:

‐Anfechtung wegen Erklärungs‐ oder Inhaltsirrtum (§119 BGB)

‐Anfechtung wegen unrichtiger Übermittlung (§ 120 BGB)

‐Anfechtung wegen arglistiger Täuschung oder widerrechtlicher Drohung (§123 BGB)

Die 100€ für die Scheibe kann ja stimmen wenn man es selbst macht und beim Schrottplatz einkauft. Aber ob der Verkäufer davon ausgehen darf weiß ich nicht.
Ich würde mir ein oder zwei Angebote von Wekstätten einholen und anschließend an den Verkäufer einen förmlichen Brief schreiben(mit den Angeboten), indem er aufgefordert wird die Bezahlung nachzulassen(also ca.500-900€) oder den Wagen gegen das Geld wieder zurückzunehmen.

Du solltest dich aber das nächste mal vorher informiere, das ist auch ein schwieriger Fall, weil du hast ja auch von dem Mangel gewusst (hättest dich selbst bei einem Fachmann informieren müssen).

Aber falls ein Brief (ggf. mit Einschreiben) nichts bringt frag doch mal einen Anwalt!
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