"auto-bezahlt" "blc-car" wer hat Erfahru

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niniwoo
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"auto-bezahlt" "blc-car" wer hat Erfahru

Beitrag von niniwoo »

Hallo,
wie ich im zero-service tread schon gesagt habe, wollte meine mutter ein auto über diese wurde jedoch jetzt weitergeleitet.

weiß jemand etwas über "auto-bezahlt" oder "blc-car"? Ist dies ein anständiges unternehmen oder eher nicht?
Wer hat Erfahrungen mit diesem unternehmen und kann mir weiter helfen?

lieben gruß und danke

niniwoo
Brauner Baer
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BLC

Beitrag von Brauner Baer »

Hallo, ich bin seit ca. 1,5 Jahren bei blc und habe mittlerweile meinen 2 Wagen dort geholt. Ich kann über diese unternehmen nicht klagen. Das einzigste was mich manchmal ärgert ist das die monatlichen zahlungen nicht immer am gleichen tag gezahlt werden wie die abbuchung erfolgt, aber die zahlungen kommen.

Ein zufriedener Kunde
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Erik.Ode
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Beitrag von Erik.Ode »

Und wieder wird eine Sau durch's Dorf getrieben...............
Gruß Erik.Ode
- alle Angaben, wie immer, ohne Gewähr ! ;-) -
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Erik.Ode
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Impressum

Beitrag von Erik.Ode »

Gesetz über rechtliche Rahmenbedingungen für den elektronischen Geschäftsverkehr (EGG)

Die Anbieter von Inhalten auf Websites müssen sich kenntlich machen – das gilt insbesondere fürs Impressum. Mit dem "Gesetz über rechtliche Rahmenbedingungen für den elektronischen Geschäftsverkehr (EGG)", das das Teledienstegesetz (TDG) ausweitet, wird alles ein wenig strenger gefasst. Seit dem 1. Januar 2002 sind die hier beschriebenen Angaben erforderlich. Diese Regelungen betreffen die meisten Websites von Unternehmern und freien Berufsgruppen wie Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Ärzte und Apotheker.

Grundsätze

Die Anbieter von Inhalten übers Web müssen sich nach der Ausweitung des Teledienstegesetzes (TDG) mit dem Gesetz über rechtliche Rahmenbedingungen für den elektronischen Geschäftsverkehr (EGG) zum 1. Januar 2002 in noch größerem Rahmen als bisher ausweisen. Das betrifft insbesondere das Impressum (Zuständigkeiten) und die Angaben zur Umsatzsteuer, aber auch die Definition von Berufsbezeichnungen wie "Rechtsanwalt" oder "Attorney" - eine reichlich abstruse Forderung, die der Gesetzgeber aber verpflichtend vorgesehen hat.
Diensteanbieter müssen die untenstehenden Informationen "leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar" halten.
Verstöße können mit einem Bußgeld bis zu 50.000 Euro geahndet werden.
Erforderliche Angaben im Impressum

Name und Anschrift, unter der der Anbieter niedergelassen ist, bei juristischen Personen zusätzlich den Vertretungsberechtigten.
Angaben, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation mit ihnen ermöglichen, einschließlich E-Mail-Adresse.

Soweit der Teledienst im Rahmen einer Tätigkeit angeboten oder erbracht wird, die der behördlichen Zulassung bedarf, Angaben zur zuständigen Aufsichtsbehörde, soweit der Unternehmer für seinen Betrieb eine staatliche Zulassung benötigt.

Handelsregister, Vereinsregister, Partnerschaftsregister oder Genossenschaftsregister, in das der Anbieter eingetragen ist, und die entsprechende Registernummer.

In Fällen, in denen der Anbieter eine Umsatzsteueridentifikationsnummer nach § 27 a des Umsatzsteuergesetzes besitzt, die Angabe dieser Nummer.

Bei Rechtsanwälten, Wirtschaftsprüfern, Steuerberatern, Ärzten und Apothekern sind darüber hinaus die folgende Angaben zwingend erforderlich:
a) die Kammer, der die Diensteanbieter angehören,
b) die gesetzliche Berufsbezeichnung und den Staat, in dem die Berufsbezeichnung verliehen worden ist,
c) die Bezeichnung der berufsrechtlichen Regelungen und Angaben dazu, wie diese zugänglich sind.
Gruß Erik.Ode
- alle Angaben, wie immer, ohne Gewähr ! ;-) -
RA Buerger
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Beitrag von RA Buerger »

Hallo an alle Verbraucher!

Ich vertrete zahlreiche Mandanten in Sachen „Zero-Service“ und arbeitet intensiv mit dem ZS-Forum zusammen. Auf folgenden Artikel des ADAC möchte ich hiermit allgemein hinweisen:
________________________________________

„Dubiose Verkaufsmasche im Internet
Autofinanzierung durch Werbung funktioniert nicht

Allzu gutgläubige Neuwagenkäufer müssen immer wieder Lehrgeld bezahlen. Der ADAC warnt vor Angeboten, bei denen im Internet aber auch durch Mundpropaganda wie beispielsweise bei der Firma Zero-Service der Eindruck erweckt wird, man könne ein Jahr lang praktisch kostenlos einen Neuwagen fahren. Lediglich für Steuer, Versicherung und Kraftstoff muss der Autokäufer aufkommen. Und so soll das ganze funktionieren: Der Kunde kauft bei einem Händler einen Neuwagen, meist einen EU-Reimport. Zur Finanzierung schließt er einen Darlehensvertrag mit einer Bank ab. Die monatlichen Rückzahlungsraten werden von einem dritten beteiligten Unternehmen erstattet. Im Gegenzug verpflichtet sich der Autokäufer die Anbringung von Werbung an seinem Fahrzeug zuzulassen. Nach einem Jahr soll das Fahrzeug unter vollständiger Ablösung des Darlehens zurückgenommen werden.

Die Geschichte hat jedoch gleich mehrere Haken: Das Fahrzeug wird zu einem total überhöhten Preis verkauft. Dem ADAC liegt beispielsweise ein Fall vor, wo ein Fahrzeug statt für 23 000 Euro (Listenpreis) für überzogene 27 000 Euro an den Mann gebracht werden sollte. Bei einem effektiven Jahreszins von 8,1 Prozent und einer Laufzeit von sieben Jahren hätte der Kunde insgesamt stolze 37 000 Euro bezahlt. Eine Finanzierung über Werbung am Fahrzeug ist schon deshalb nicht möglich, weil für diese Dienstleistung in der Regel nicht so hohe Erlöse erzielt werden können, um damit die Kosten für die Autofinanzierung zu decken.

Im Fall des insolventen Anbieters Zero-Service ermittelt jetzt die Staatsanwaltschaft wegen Betruges. Es besteht der Verdacht, dass die Differenz aus Listenpreis und tatsächlichem Einkaufspreis zur Erstattung der Raten an die Kunden verwendet wurde und dass dahinter ein Schneeballsystem steckt. Zudem mussten die übervorteilten Kunden zunächst eine Vermittlungsgebühr von 600 Euro zahlen und können die Verträge nur dann wirksam angreifen, wenn nachgewiesen werden kann, dass eine Zusammenarbeit mit dem Kfz-Händler stattgefunden hat. Das ist aber noch unklar. Ansonsten müssen sie die überteuerten Verträge leider erfüllen und weiter abzahlen.

ADAC-Juristen warnen vor solchen Angeboten und raten dringend vom Vertragsschluss ab. Die bloße Garantie der Ratenzahlung und Darlehensablösung hilft bei insolventen Vertragspartnern nicht weiter. Generell ist Vorsicht geboten bei dem Versprechen, für Werbung auf dem Kfz zu bezahlen, weil es kaum lukrative Angebote von Werbepartnern gibt.“
Rechtsanwalt
Ralf Buerger
Vorhaller Str. 40
58089 Hagen
Tel.:02331/961600
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Beitrag von Ad.Vocat »

BLC Car

Ich vertrete zwei "Kunden" der Fa. BLC.

Beide haben nach fast 1 Jahr den bestellten Wagen nicht erhalten. Die Fa. BLC meldet sich auch nicht. Das Gewerbe ist abgemeldet.

Beide dürfen derzeit noch den Kredit bei der Bank bedienen (je rund 25.000 €) - und haben kein Auto erhalten.

Gibt es weitere Personen, denen es ebenso geht?
Diese sollten sich evtl. per PN melden, damit herausgefunden werden kann, in welchem Umfang hier Dinge abgelaufen sind (und noch ablaufen) die nicht "ganz sauber" sind.

Ad.Vocat
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Beitrag von ZS Geschädigter »

Ist die selbe Masche wie bei Zero-Service. Nur mit dem Unterschied, dass bei ZS jeder "Kunde" sein Auto erhalten hat; die Fahrzeuge wurden nur nie wieder zurück genommen bzw. wie vertraglich vereinbart monatlich bezahlt!

Siehe auch: http://kfz-auskunft.de/autoforum/viewtopic.php?t=8248

Gruß, ZS G.
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Beitrag von Ad.Vocat »

Ergänzung:

Die Gewerbeamtsauskunft der BLC sagt auch , dass das Gwerde des ngebl. Inhabers am 01.07.2007 sowohl angemeldet als auch abgemeldet worden ist (am selben Tag also).

Das Dtum der Anmeldung ist erst nicht aufgefallen, da man ja nicht mit so etwas rechnet.
Anmeldung am 01.07.2007: "wegen Neuerrichtung"
Abmeldung am selben Tag:: "Betrieb wurde nie ausgeübt"

was soll das?

Ad.Vocat
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Prince of Denmark
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Beitrag von Prince of Denmark »

Och, vielleicht nutzt er die bestätigte Gewerbeanmeldung ja, um irgendwo preiswerter einkaufen zu können oder sich sonstwie in Bereiche einzuschummeln, wo er als normaler Verbraucher nicht dran kommt. Auf der Anmeldung ist ja von der Abmeldung nichts registriert. Wenn das Gewerbe wieder abgemeldet ist, fällt Vorsteuer-Betrug ja auch weg, aber für bessere Konditionen beim Einkauf reichts schon.
ZS Geschädigter
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Beitrag von ZS Geschädigter »

Könnte es sich da vielleicht um einen Übermittlungsfehler durch das Gewerbeamt handel? -Ich kann mir kaum vorstellen, dass jemand einer Gewerbeanmeldung beachtung schenkt wenn das Gewerbe am selben Tag wieder abgemeldet wird!? - Möglicherweise hat ja auch der Inhb. das Abmeldedatum zunächst ins falsche Feld eingetragen? Oder (falls die Daten stimmen) hat vielleicht schon ein "Neuer" kurzfristig das Gewerbe auf sich angemeldet?
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Prince of Denmark
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Beitrag von Prince of Denmark »

Nene, es sind ja zwei Vorgänge und zwei Formular. Auf der Gewerbeanmeldung, die man zB bei der Metro und anderen Geschäften vorzeigt, ist eben nur die Anmeldung des Gewerbes bestätigt. Das das Gewerbe inzwischen wieder abgemeldet ist, steht da ja nicht drauf. Jemand anders kann das Gewerbe auch kaum auf sich anmelden, weil ja für die Anmeldung je nach Rechtsform auch Personalausweis oder HR-Auszug notwendig sind.

Wie auch immer, was er sich dabei gedacht haben mag ... wir werden es wohl nicht erfahren. Illegal ist es jedenfalls nicht, auf die An- und Abmeldung bezogen. Die Angabe des Grundes für die Abmeldung scheint wenigstens flüssig :lol:

Und das mit Gewerbeanmeldungen schon seit Jahren Missbrauch in unterschiedlicher Form getrieben wird, ist allgemein bekannt. Das System lässt es halt zu.
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Toll zu lesen

Beitrag von Brauner Baer »

Hey, melde mich mal wieder zu worte.
Ich finde es komisch das hier geschrieben wird "es gehtt keiner ans Telefon", kann aber nicht sein. Ich hab`s ausprobiert und siehe da es geht geht wie immer einer ans Telefon.
Bei der nachfrage ob eine Anmeldung besteht wurde mir gesagt, dass die Firma sich in eine GmbH wandelt und es so zu einer Lücke gekommen sein kann.
Ferner finde ich es komischdas sich "Zerokunden" hier austauschen, die haben doch ein eigenes Forum, aber naja.
Nochmalzum Geld, ich bekomme es immer noch und ich habe auch einen Wagen, also was soll`s.
Schreibt man fein weiter, den es ist immer wieder schön zu lesen was vieleicht nicht stimmt.
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Re: Toll zu lesen

Beitrag von Prince of Denmark »

Na, das ist ja schön, dass sich jemand so sehr um ein Unternehmen sorgt und dessen Ruf. Es ist aber auch ärgerlich, dass auf 1000 unzufriedene Kunden immer nur einer kommt, der mal was positives berichtet. Woran das wohl liegt ...

Und vielen Dank, dass Du so aufmerksam beobachtest, welcher Beitrag in welchen Thread gehört. Aber die glaubhaften Erfahrungsberichte sind uns ja lieber als die richtige Sortierung.

Da Du ja offenbar sehr guten Kontakt zu BLC hast (wer oder was auch immer das sein mag), weise der Ordnung halber doch bei Gelegenheit mal darauf hin, dass das Impressum noch immer gegen das EGG verstößt. Wäre ja schade, wenn da ein Anwalt erst kostenpflichtig abmahnen würde. Gell.


Ansonsten wünschen wir Dir noch viel Erfolg mit BLC. Der positive Geschäftsverlauf sei Dir gegönnt.
ZS Geschädigter
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Re: Toll zu lesen

Beitrag von ZS Geschädigter »

Brauner Baer hat geschrieben:Ferner finde ich es komischdas sich "Zerokunden" hier austauschen, die haben doch ein eigenes Forum, aber naja.
@Brauner Baer

Ich kann deinen Beitrag nicht so richtig deuten, daher Frage ich lieber noch mal nach. Empfindest du es als negativ dass sich ZS Kunden hier zu Wort melden oder wunderst du dich nur darüber dass sie es überhaupt tun?
Sollte ersteres der Fall sein, also du es negativ empfinden, dann halte ich mich gerne zurück und kann nur noch sage: „dann mach doch deine eigene Erfahrung und hör nicht auf die die es möglicherweise besser wissen!“
Sollte aber zweites der Fall sein und du dich nur wundern warum sich ZS Kunden hier melden, dann würde ich dir gerne antworten; müsste allerdings vorher wissen ob nicht doch ersteres der Fall ist.


Gruß, ZS G.
Heuslinger
Spezialist
Beiträge: 53
Registriert: 20.04.2007, 21:11
Wohnort: Siegerland

Beitrag von Heuslinger »

Hier eine aktuelle Presseinfo des Geschädigten-Forums http://www.zs-forum.de:

Auch wenn es hier nicht primär um ZS geht, sollten doch alle BLC-Interessierten das lesen und ihre eigenen Schlüsse ziehen. Mir geht es vor allem, die Menschheit vor solchen dubiosen Geschäften zu warnen. Früher oder später werden alle Kunden solcher Firmen mit ihren Autos im Regen stehen, dafür gibt es mittlerweile zahlreiche Beispiele.

ZERO-SERVICE VERURSACHT MILLIONENSCHADEN

Am Amtsgericht Hagen hat am 19.09.2007 die erste Gläubigerversammlung zum Insolvenzverfahren „Zero-Service“ stattgefunden.

Insolvenzverwalter Dr. Jens-Uwe Drowatzky (Kanzlei Dr. Wehberg und Partner, Hagen) hatte für die anwesenden Geschädigten und ihre Rechtsanwälte bestürzende Zahlen parat: Bisher haben rund 360 Gläubiger Forderungen gestellt, über insgesamt 5,8 Millionen Euro. Mindestens 200 Gläubiger haben ihre Forderungen bisher noch nicht eingereicht, so dass die Summe noch einmal deutlich steigen könnte.
Demgegenüber steht eine zu erwartende Masse von nicht einmal 15.000 Euro, die allein schon durch die Verfahrenskosten aufgefressen wird.

Jürgen Schröter, der ehemalige Inhaber von „Zero-Service“, war zwar ins Hagener Amtsgericht gekommen und hörte sich die Ausführungen dort an, würdigte die anwesenden Opfer seines mutmaßlich betrügerischen Schneeballsystems aber keines Blickes.

Angesichts der Aussichtslosigkeit, durch das Insolvenzverfahren irgendeine Befriedigung der Forderungen zu erreichen, bleibt den Geschädigten und ihren Familien nur der Gang vor Gericht oder eine Einigung mit den beteiligten Banken.

Vorrangiges Ziel des Klagewegs dürfte vor allem die Rückabwicklung der Kaufverträge sein, die unter falschen Voraussetzungen geschlossen wurden:
So ist bisher nicht ein einziger Fall bekannt, in dem „Zero Service“ eines der vermittelten Fahrzeuge wie versprochen zurückgenommen und die offenen Kredite abgelöst hätte – für die Kunden der eigentliche Grund, überhaupt die Verträge zu unterschreiben.
Schon sein erstes Geschäftsjahr 2005 schloss das Unternehmen „Zero-Service“ laut Insolvenzverwalter mit einem fünfstelligen Minus ab, 2006 war das negative Ergebnis sogar sechsstellig. Der Inhaber wusste also schon seit Jahren, dass er seinen geschäftlichen Verpflichtungen gegenüber den Kunden auf Dauer nicht nachkommen kann. Die einzige Chance, die Zahlungen bis zu einem gewissen Zeitpunkt zu leisten, war der Aufbau eines illegalen Schneeballsystems.
Beim Aufbau dieses Systems haben nach Informationen des ZS-Forums andere Unternehmen kräftig geholfen und mitverdient, durch Provisionen und die Aufschläge von rund 35 Prozent auf den eigentlichen Fahrzeugpreis. Beteiligt waren ein EU-Importeur und ein Autohändler in Köln. Die Staatsanwaltschaft Hagen hat das Ermittlungsverfahren auf beide ausgeweitet.

Die Verhandlungen mit den Banken sind ins Stocken geraten – die beteiligten Institute setzen dabei offensichtlich auf den Faktor Zeit, um möglichst viele Mitglieder des ZS-Forums zur Unterschrift unter ungenügende Änderungsverträge zu bewegen. Denn etlichen Geschädigten steht das Wasser finanziell bis zum Hals, angesichts monatlicher Kreditraten von bis zu 450 Euro.
Angebote zur gütlichen und außergerichtlichen Einigung waren von den Banken für Anfang August zugesagt worden, das erste Gespräch dazu hat aber erst am 18.09. bei den Anwälten der AKF-Bank in Wuppertal stattgefunden. Das dort formulierte „Angebot“ der AKF-Bank ist aus Sicht der Interessenvertretung der ZS-Geschädigten völlig unbefriedigend und hilft den betroffenen Familien nicht weiter.

Mit unseren Anwälten werden jetzt Zivilklagen vorbereitet und auch eingereicht, sollte es bei der starren Haltung der Bank bleiben.

Gespräche mit der BDK-Bank Hamburg stehen noch aus, auch dort setzt man offenbar auf Zeit, obwohl deren Anwälte schon vor Wochen den Wunsch nach einer kurzfristigen Einigung geäußert hatten.

Diese beiden am System „Zero-Service“ hauptbeteiligten Banken gelten bisher für uns als ebenfalls Geschädigte und Betrogene, allerdings gibt es mittlerweile immer mehr Hinweise darauf, dass die Institute zumindest ihrer Sorgfaltspflicht nicht nachgekommen sind:
Die BDK-Bank hatte schon Anfang 2006 Kenntnis von der Machart des Systems und kappte die entsprechenden Geschäftsbeziehungen, Kunden oder Behörden wurden allerdings nicht informiert.
Die AKF-Bank erstattete im Februar 2007 zwar Anzeige bei der Staatsanwaltschaft Hagen, stoppte neue Kreditverträge aus ZS-Vermittlungen danach aber trotzdem nicht. Auch gab es von Seiten der Bank keine entsprechenden Warnhinweise an die künftigen Kunden.

Zum Hintergrund von ZS-Forum.de:
Wir verstehen uns als Interessenvertretung aller durch die Geschäfte der insolventen Firma „Zero-Service“ in Schwerte Geschädigten. Unter http://www.zs-forum.de findet ein aktueller Austausch aller Mitglieder statt. Einträge im Forum sind nur für Mitglieder einsehbar. Mitglied kann nur werden, wer sich durch entsprechende Unterlagen als ZS-Geschädigter authentifiziert.
Ein Kreis von fünf Administratoren verwaltet das Forum, vertritt die Belange der Geschädigten gegenüber den Banken, den Ermittlungsbehörden und kümmert sich auch um die Öffentlichkeitsarbeit.
Aktuell haben wir 347 registrierte Mitglieder. Schwerpunktregion ist Südwestfalen, Betroffene gibt es aber auch im angrenzenden Rheinland-Pfalz, im Rheinland, dem Bergischen, am Niederrhein, in Niedersachsen, dem Schwarzwald und anderen Gegenden in Deutschland.
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