Zero-Service

Hier könnt Ihr Fragen zum Autoimport, Autokauf und Autoverkauf stellen. Hier bekommt Ihr nützliche Tipps und Informationen, egal ob es sich um den Kauf eines Reimports, Deutschen Neuwagen, Jahres- oder Gebrauchtwagen handelt.

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schneeballsystem
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Hallo zusammen

Beitrag von schneeballsystem »

Timo hat geschrieben:Ich denke nicht, wenn scs kein geld von der bank bekommt, gibts auch kein auto. Außerdem hast du den vertrag ja wiederrufen oder gekündigt!

So meine ansicht!
Liebe Grüße
Timo
Auf eine Finanzierung hat eine Privatperson ein gesetzliches Rücktrittsrecht von 14 Tagen. Ist die Finazierung über den liefernden Autohändler gelaufen besteht auf das zu liefernde Fahrzeug das gleiche Rücktrittsrecht. Ist der Kaufvertrag für das neue Auto jedoch ohne erkennbare Koppelung an die Finanzierung gemacht, besteht ein Rücktrittsrecht nur gegen eine Abstandszahlung an den liefernden Händler. Diese wird üblicherweise in einer Größenordnung von 15% der Rechnungssumme festgelegt. (Müsst ihr mal in das Kleingdruckte eures Kaufvertrages schauen)

Schönes Wochenende
ZEROLOESUNG
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ZEROLÖSUNG

Beitrag von ZEROLOESUNG »

Hallo an alle Zero geschädigte!!!!!!

Ich habe selbst ein Fahrzeug von Zero-Service, seid 6 Monaten.
Als ich erfahren habe das Zero-Service Insolvent ist, habe ich meinen Anwalt kontaktiert. Als ich ihm die ganze Sache erklährt habe, hat er einen guten ausweg aus dieser sch.... :twisted: lage gefunden. Wer andere Leute ausnutzt muß mit einer Strafe rechnen. Mein Anwalt hat die beste Lösung gefunden. Wie man am besten da raus kommt. Im normalfall übernimmt eine KfZ-Rechtschutz- oder die normale Rechtschutz Versicherung die Anwaltskosten.
Wer fragen hat kann mir eine E-mail schicken.


zeroloesung@freenet.de
zornesroete
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www.olpe-und-recht.de/?p=33

Beitrag von zornesroete »

Interessanter Artikel zu Zero- Service:

http://www.olpe-und-recht.de/?p=33
RA Buerger
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Beitrag von RA Buerger »

Hallo an alle Verbraucher!

Ich vertrete zahlreiche Mandanten in Sachen „Zero-Service“ und arbeitet intensiv mit dem ZS-Forum zusammen. Auf folgenden Artikel des ADAC möchte ich hiermit allgemein hinweisen:
________________________________________

„Dubiose Verkaufsmasche im Internet
Autofinanzierung durch Werbung funktioniert nicht

Allzu gutgläubige Neuwagenkäufer müssen immer wieder Lehrgeld bezahlen. Der ADAC warnt vor Angeboten, bei denen im Internet aber auch durch Mundpropaganda wie beispielsweise bei der Firma Zero-Service der Eindruck erweckt wird, man könne ein Jahr lang praktisch kostenlos einen Neuwagen fahren. Lediglich für Steuer, Versicherung und Kraftstoff muss der Autokäufer aufkommen. Und so soll das ganze funktionieren: Der Kunde kauft bei einem Händler einen Neuwagen, meist einen EU-Reimport. Zur Finanzierung schließt er einen Darlehensvertrag mit einer Bank ab. Die monatlichen Rückzahlungsraten werden von einem dritten beteiligten Unternehmen erstattet. Im Gegenzug verpflichtet sich der Autokäufer die Anbringung von Werbung an seinem Fahrzeug zuzulassen. Nach einem Jahr soll das Fahrzeug unter vollständiger Ablösung des Darlehens zurückgenommen werden.

Die Geschichte hat jedoch gleich mehrere Haken: Das Fahrzeug wird zu einem total überhöhten Preis verkauft. Dem ADAC liegt beispielsweise ein Fall vor, wo ein Fahrzeug statt für 23 000 Euro (Listenpreis) für überzogene 27 000 Euro an den Mann gebracht werden sollte. Bei einem effektiven Jahreszins von 8,1 Prozent und einer Laufzeit von sieben Jahren hätte der Kunde insgesamt stolze 37 000 Euro bezahlt. Eine Finanzierung über Werbung am Fahrzeug ist schon deshalb nicht möglich, weil für diese Dienstleistung in der Regel nicht so hohe Erlöse erzielt werden können, um damit die Kosten für die Autofinanzierung zu decken.

Im Fall des insolventen Anbieters Zero-Service ermittelt jetzt die Staatsanwaltschaft wegen Betruges. Es besteht der Verdacht, dass die Differenz aus Listenpreis und tatsächlichem Einkaufspreis zur Erstattung der Raten an die Kunden verwendet wurde und dass dahinter ein Schneeballsystem steckt. Zudem mussten die übervorteilten Kunden zunächst eine Vermittlungsgebühr von 600 Euro zahlen und können die Verträge nur dann wirksam angreifen, wenn nachgewiesen werden kann, dass eine Zusammenarbeit mit dem Kfz-Händler stattgefunden hat. Das ist aber noch unklar. Ansonsten müssen sie die überteuerten Verträge leider erfüllen und weiter abzahlen.

ADAC-Juristen warnen vor solchen Angeboten und raten dringend vom Vertragsschluss ab. Die bloße Garantie der Ratenzahlung und Darlehensablösung hilft bei insolventen Vertragspartnern nicht weiter. Generell ist Vorsicht geboten bei dem Versprechen, für Werbung auf dem Kfz zu bezahlen, weil es kaum lukrative Angebote von Werbepartnern gibt.“
Rechtsanwalt
Ralf Buerger
Vorhaller Str. 40
58089 Hagen
Tel.:02331/961600
honeka
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Registriert: 16.08.2007, 14:39

Beitrag von honeka »

Ich habe das Forum jetzt schon länger beobachtet und möchte doch auf so bestimmte Sachen hinweisen.

Mein Steuerberater hat gesagt, man müsste alle Zahlungen von Zero Service versteuern. Das ist hart. Wer das nicht getan hat, bekommt ein Problem.

Als ich letztens beim Anwalt war, sagte dieser, man müsste dann wenn man den Vertrag zurückabwickeln wollte, alle Zahlungen von Zero Service ebenfalls zurückzahlen. Dann braucht man die wohl nicht mehr versteuern. Logisch, ich bin das Geld ja wieder los und meine 600 EUR, die ich an Zero Service gezahlt habe. Oder bekomme ich die zurück? Aber wenn Zero Service pleite ist, wohl nicht.

Wenn die Bank auch noch eine Entschädigung für den Wagen haben will, kann das alles sehr teuer werden. Auch soll es schon Probleme wegen der Selbstauskünfte gegeben haben, die bei der Bank unterschrieben wurden. Einige haben wohl verschwiegen, dass sie sich das Auto gar nicht leisten konnten, ohne die Zero Zahlungen

Wie soll man sich verhalten? Ich blicke nicht mehr durch. Ist es nicht besser, den Wagen einfach weiter zu fahren?
ZS Geschädigter
Mitglied
Beiträge: 4
Registriert: 15.08.2007, 16:54

Beitrag von ZS Geschädigter »

Hallo honeka,

Über den steuerlichen Aspekt streiten sich nach wie vor die Geister. Fakt ist aber, dass die Einnahmen aus dem Geschäft vollständig von den Ausgaben (Raten) aufgefressen werden und so der Gewinn gleich null ist. Die fälligen Steuern aus Null kann sich dann ja jeder ausrechnen. Der eingefahrene Verlust seit dem Ausbleiben der Zahlungen darf man dabei auch nicht ganz vergessen. Unterm Strich bekommt man da sogar noch was raus.

Rückabwicklung; keine Ahnung was dein Anwalt dir da vorgerechnet hat aber offensichtlich hat er ein wichtiges Detail vergessen, nämlich die gezahlten Raten an die Bank.

Was die Selbstauskünfte mit der Entschädigung für die Nutzung des Kfz zu tun haben sollen ist mir nicht ganz klar aber auch hier besteht offensichtlich ein gewisses Informationsdefizit.

Als Geschädigter der Zero-Service Masche hast du die Möglichkeit dich unter http://www.zs-forum.de anzumelden und dich umfangreich zu informieren.


Gruß, ZS G.
Heuslinger
Spezialist
Beiträge: 53
Registriert: 20.04.2007, 21:11
Wohnort: Siegerland

Beitrag von Heuslinger »

Hier eine aktuelle Presseinfo des Geschädigten-Forums http://www.zs-forum.de:

ZERO-SERVICE VERURSACHT MILLIONENSCHADEN

Am Amtsgericht Hagen hat am 19.09.2007 die erste Gläubigerversammlung zum Insolvenzverfahren „Zero-Service“ stattgefunden.

Insolvenzverwalter Dr. Jens-Uwe Drowatzky (Kanzlei Dr. Wehberg und Partner, Hagen) hatte für die anwesenden Geschädigten und ihre Rechtsanwälte bestürzende Zahlen parat: Bisher haben rund 360 Gläubiger Forderungen gestellt, über insgesamt 5,8 Millionen Euro. Mindestens 200 Gläubiger haben ihre Forderungen bisher noch nicht eingereicht, so dass die Summe noch einmal deutlich steigen könnte.
Demgegenüber steht eine zu erwartende Masse von nicht einmal 15.000 Euro, die allein schon durch die Verfahrenskosten aufgefressen wird.

Jürgen Schröter, der ehemalige Inhaber von „Zero-Service“, war zwar ins Hagener Amtsgericht gekommen und hörte sich die Ausführungen dort an, würdigte die anwesenden Opfer seines mutmaßlich betrügerischen Schneeballsystems aber keines Blickes.

Angesichts der Aussichtslosigkeit, durch das Insolvenzverfahren irgendeine Befriedigung der Forderungen zu erreichen, bleibt den Geschädigten und ihren Familien nur der Gang vor Gericht oder eine Einigung mit den beteiligten Banken.

Vorrangiges Ziel des Klagewegs dürfte vor allem die Rückabwicklung der Kaufverträge sein, die unter falschen Voraussetzungen geschlossen wurden:
So ist bisher nicht ein einziger Fall bekannt, in dem „Zero Service“ eines der vermittelten Fahrzeuge wie versprochen zurückgenommen und die offenen Kredite abgelöst hätte – für die Kunden der eigentliche Grund, überhaupt die Verträge zu unterschreiben.
Schon sein erstes Geschäftsjahr 2005 schloss das Unternehmen „Zero-Service“ laut Insolvenzverwalter mit einem fünfstelligen Minus ab, 2006 war das negative Ergebnis sogar sechsstellig. Der Inhaber wusste also schon seit Jahren, dass er seinen geschäftlichen Verpflichtungen gegenüber den Kunden auf Dauer nicht nachkommen kann. Die einzige Chance, die Zahlungen bis zu einem gewissen Zeitpunkt zu leisten, war der Aufbau eines illegalen Schneeballsystems.
Beim Aufbau dieses Systems haben nach Informationen des ZS-Forums andere Unternehmen kräftig geholfen und mitverdient, durch Provisionen und die Aufschläge von rund 35 Prozent auf den eigentlichen Fahrzeugpreis. Beteiligt waren ein EU-Importeur und ein Autohändler in Köln. Die Staatsanwaltschaft Hagen hat das Ermittlungsverfahren auf beide ausgeweitet.

Die Verhandlungen mit den Banken sind ins Stocken geraten – die beteiligten Institute setzen dabei offensichtlich auf den Faktor Zeit, um möglichst viele Mitglieder des ZS-Forums zur Unterschrift unter ungenügende Änderungsverträge zu bewegen. Denn etlichen Geschädigten steht das Wasser finanziell bis zum Hals, angesichts monatlicher Kreditraten von bis zu 450 Euro.
Angebote zur gütlichen und außergerichtlichen Einigung waren von den Banken für Anfang August zugesagt worden, das erste Gespräch dazu hat aber erst am 18.09. bei den Anwälten der AKF-Bank in Wuppertal stattgefunden. Das dort formulierte „Angebot“ der AKF-Bank ist aus Sicht der Interessenvertretung der ZS-Geschädigten völlig unbefriedigend und hilft den betroffenen Familien nicht weiter.

Mit unseren Anwälten werden jetzt Zivilklagen vorbereitet und auch eingereicht, sollte es bei der starren Haltung der Bank bleiben.

Gespräche mit der BDK-Bank Hamburg stehen noch aus, auch dort setzt man offenbar auf Zeit, obwohl deren Anwälte schon vor Wochen den Wunsch nach einer kurzfristigen Einigung geäußert hatten.

Diese beiden am System „Zero-Service“ hauptbeteiligten Banken gelten bisher für uns als ebenfalls Geschädigte und Betrogene, allerdings gibt es mittlerweile immer mehr Hinweise darauf, dass die Institute zumindest ihrer Sorgfaltspflicht nicht nachgekommen sind:
Die BDK-Bank hatte schon Anfang 2006 Kenntnis von der Machart des Systems und kappte die entsprechenden Geschäftsbeziehungen, Kunden oder Behörden wurden allerdings nicht informiert.
Die AKF-Bank erstattete im Februar 2007 zwar Anzeige bei der Staatsanwaltschaft Hagen, stoppte neue Kreditverträge aus ZS-Vermittlungen danach aber trotzdem nicht. Auch gab es von Seiten der Bank keine entsprechenden Warnhinweise an die künftigen Kunden.

Zum Hintergrund von ZS-Forum.de:
Wir verstehen uns als Interessenvertretung aller durch die Geschäfte der insolventen Firma „Zero-Service“ in Schwerte Geschädigten. Unter http://www.zs-forum.de findet ein aktueller Austausch aller Mitglieder statt. Einträge im Forum sind nur für Mitglieder einsehbar. Mitglied kann nur werden, wer sich durch entsprechende Unterlagen als ZS-Geschädigter authentifiziert.
Ein Kreis von fünf Administratoren verwaltet das Forum, vertritt die Belange der Geschädigten gegenüber den Banken, den Ermittlungsbehörden und kümmert sich auch um die Öffentlichkeitsarbeit.
Aktuell haben wir 347 registrierte Mitglieder. Schwerpunktregion ist Südwestfalen, Betroffene gibt es aber auch im angrenzenden Rheinland-Pfalz, im Rheinland, dem Bergischen, am Niederrhein, in Niedersachsen, dem Schwarzwald und anderen Gegenden in Deutschland.
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Erik.Ode
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Beitrag von Erik.Ode »

Mir fehlen die Worte.........

Danke für den Zwischenstand.
Gruß Erik.Ode
- alle Angaben, wie immer, ohne Gewähr ! ;-) -
fireman3003
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Beitrag von fireman3003 »

Hallo,

im Raum Ostfriesland/Emsland/Oldenburg gibt es eine Firma, die bietet genau dasselbe an wie die hier beschriebene Firma.

Besteht die Möglichkeit, das mir irgendjemand mal den Kaufvertrag zukommen lassen kann, damit ich beide vergleichen kann. Vertrag der Norddeutschen Firma liegt mir bereits vor.

Zur Info: Es gibt zu diesem Thema einen Threat bei http://www.Autoextrem.de

Danke im Voraus und Gruß

fireman3003
pitsch
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Beitrag von pitsch »

Lass die Finger davon, bin auch ein ZS Geschädigter, die Verträge waren in Ordnung bis er Insolvenz angemeldet hat.
Nun ist der Ärger da.
Denk daran: Warum sollte Dir ein Fremder etwas schenken :twisted: :twisted: :twisted:
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Prince of Denmark
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Beitrag von Prince of Denmark »

Und wieder mal etwas von Zero in den Medien, diesmal bei Focus Money Online.

Kompletter Beitrag unter http://www.focus.de/finanzen/recht/tid- ... 63419.html
Grüße, PoD

Wer in dieser Welt etwas Wärme sucht, sollte besser die Heizung einschalten (Tommy Jaud, "Millionär").
RA Buerger
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Beitrag von RA Buerger »

Hallo "Autosponsoring-Geschädigte",

in Sachen Zero-Service dem Vorgängermodell von blc liegt nunmer das erste Urteil vor.

Das Urteil ist klar und eindeutig. Alle sind Verbraucher, die den Pkw zur privaten Nutzung erworben haben. Die Werbetätigkeit ist von untergeordneter Bedeutung, d.h. unschädlich. Die anzusetzende Nutzungsentschädigung ist zurecht günstig ausgefallen und eine Anrechnung der Zero- Werberaten hat nicht zu erfolgen.
Dieses Ergebnis ist für alle Autosponsering-Geschädigte von herausragender Bedeutung.

Für diejenigen dessen Rechtsschutzversicherungen bisher die Deckung mangels "Verbrauchereigenschaft" abgelehnt haben, kann man damit den nötigen Nachdruck zu verleihen, zumal ich gerade auch in Berlin zwei Verfahren gegen eine Rechtsschutzversicherung beim Ombutsmann führe, bei denen sich ebenfalls ein positives Ergebnis abzeichnet.

Gruß aus Hagen RA Buerger
mail@ra-ralf-buerger.de
Rechtsanwalt
Ralf Buerger
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58089 Hagen
Tel.:02331/961600
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