Neufahrzeug noch vor der Auslieferung - Servoschaden

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Rado
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Neufahrzeug noch vor der Auslieferung - Servoschaden

Beitrag von Rado »

Hallo allerseits,

ich hab ein ziemliches Problem:

Ich habe mir vor kurzen einen komplett neuen Seat Leon FR bestellt, dieser
ist gestern bei meinem Händler eingetroffen. Der Händler wolte
das Auto in seine Garage fahren und dabei ging eine Serviceleuchte im
Armaturenbrett an, dass es ein Fehler mit der Servolenkung gebe.
Ich wurde darauf hin angerufen das sich die Lieferung ein bisschen
verschiebe, da ein "größerer" Schaden an der Servolenkung repariert werden soll.

Kann mir bitte jemand so schnell es geht (unverbindlich natürlich) sagen wie die Rechtslage ist? Da ich ja EIGENTLICH einen schadensfreien Neuwagen wollte und nicht irgendso ein "Montags-Modell" das mir die nächsten Jahre nur ärger macht?
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Auto-Chris
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Beitrag von Auto-Chris »

Die seelige Zeit der Montags-Autos ist leider abgelaufen :cry: Inzwischen ist die Fzg-Produktion derart automatisiert, dass selbst ein in Köln am Aschermittwoch produzierter Ford :wink: qualitativ nicht abfällt.

Da Autos weitgehend modular aus angelieferten Komponenten zusammengestöpselt werden, liegt die Fehlerursache eher beim Komponentenhersteller, als an verschnarchten Monteuren am Fließband.

Also keine Bange, dass genau Dein Auto die Möhre ist. Fehler passieren aber immer mal. Wäre ja auch ne arme und langweilige Welt in der alles perfekt liefe :shock:

Der Tausch der Lenkung kann aber schon ein paar Tage in Anspruch nehmen. Und die Möglichkeit zur Nachbesserung musst Du Deinem Händler einräumen :!: Immerhin hat er den Fehler erkannt und behebt ihn sofort, anstatt Dich damit auf die Straße zu lassen.

Chris
Rado
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Beitrag von Rado »

ja das gesetz mit der "3-maligen" Nachbesserung ist mir auch noch Inkopf rummgeschwirrt nur ich war mir nicht sicher ob das auch bei einem KFZ gilt...

Ich hab nun erstmal das Auto beim Händler reparieren lassen und hoffe
das ich keine weiteren schwierigkeiten damit habe.

trotzdem danke für die Infos und Hilfe.
Hasi999
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Beitrag von Hasi999 »

Ums mal rein rechtlich zu sehen:

Für die Mängelrechte, die Dir aus einem Kaufvertrag zustehen würden, müßte die Sache bereits übergeben worden sein. Hier bist Du noch nicht Eigentümer der Sache geworden. Folglich schuldet Dir der Verkäufer einen Neuwagen in der bestellten Ausstattung "mittlerer Art und Güte" (tolle Formulierung). D.H.solange der Verkäufer die Servolenkung mit Neuteilen instandsetzt hast Du erstmal keinerlei Chancen dagegen vorzugehen oder gar ein neues Auto bestellt zu bekommen. Sollten sich nach Übergabe an Dich jedoch Mängel zeigen, so stehen Dir die ganz normalen Gewährleistungsrechte nach §§ 433,437,439,280 etc. BGB zu.
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