18 Jahre alt -> Autokauf <- Versicherung

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Mexx_2004
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18 Jahre alt -> Autokauf <- Versicherung

Beitrag von Mexx_2004 »

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willi
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Beitrag von willi »

Moin Mexx,

was hälst Du denn von der Alternative, wenn Dein Dad den Wagen als Zweitwagen anmeldet und auch Eigentümer ist?
Ab 21 kommst Du dann zumindest mit 115% in viele Versicherungen rein.

B.t.w. die DirectLine bietet glaube ich einen Tarif, den Zweitwagen zu den selben Konditionen (gleiche Prozente) aufzunehmen, wie den Erstwagen bei einer anderen Gesellschaft :wink:
Gruß Willi
*Manche Frauen tun für ihr äußeres Dinge, für die ein Gebrauchtwagenhändler ins Gefängnis käme ...
Mexx_2004
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Beitrag von Mexx_2004 »

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Olaf Müller
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Versicherung

Beitrag von Olaf Müller »

Hallo,

Achtung bei dem Tip von Willi:
Manche Versicherungen bieten zwar beim Zweitwagen einen günstigen Zweitwagenrabatt an. Bei einem Crash steigen dann aber beide Fahrzeuge in der Rabattstaffel nach oben.

Gruß
Olaf
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willi
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Beitrag von willi »

Hi Mexx,
Mexx_2004 hat geschrieben:Das ist schon eine gute Idee, aber ist trotzdem noch ne Stange Geld! :(
... naja, kommt drauf an, auf wieviel % Dein Vater fährt 8)
Gruß Willi
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Mexx_2004
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Beitrag von Mexx_2004 »

auf 30% bei HUK...
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willi
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Beitrag von willi »

naja dann... 30% bei direct line :wink:
das sollte nicht soo viel sein

Nicht das Du glaubst ich arbeite da 8)
Habe nichts mit der Versicherungsbranche zu tun und weiss auch nicht, ob günstigere Anbieter gibt ...
Gruß Willi
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Michl
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Beitrag von Michl »

@ Mexx_2004
@ willi

Vergiss die 30%. Sollte das Fahrzeug von einem Autofahrer unter 21 Jahren bewegt werden kann man das mit dem "Zweitwagenrabatt" vergessen.

Ist der erste (Papamobil) und der zweite Wagen (dein Fahrzeug) nicht richtig getrennt, muss dein Vater auch noch tieder in die Tasche greifen.

Es gibt zwar noch eine Möglichkeit, das Fahrzeug mit 30% versichen zu lassen, jedoch ist diese nicht ganz legal und deshalb werde ich das auch nicht verraten.

Habe zwar nicht viel Ahnung von Versicherung aber hab das Ganze schon durch.

Mein erster Wagen ein Alfa-Romeo 166 3,0 mit 232 PS. Da ist mir das Herz stehen geblieben, als ich beim Versicherungsvertreter war.
ME-NRW-Nett
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Es gibt eine Möglichkeit es "günstiger" zu versich

Beitrag von ME-NRW-Nett »

Leider springen nicht viele auf unseren Tarif an, aber es gibt eine Möglichkeit jugendliche ans Fahren zu bekommen.


- der Jugendliche wird direkt der Versicherungsnehmer
- das Fahrzeug wird auf ein Elternteil zugelassen und der Jugendliche muss noch bei den Eltern in häuslicher Gemeinschaft wohnen
- die Ersteinstufung erfolgt mit Schadenfreiheitsklasse 1 ( 100% ) !!!!!
- Elternfahrzeug ist oder wird zum frühest möglichen Zeitpunkt bei der xxxx versichert
- es bestehen 3 weitere Verträge bei der xxx, oder die Kundenverbindung wird dahingehend ausgebaut
- Nachlass wenn der Führerschein mit dem 18 Lebensjahr erworben wurde

Was heisst das nun: Jugendlicher SF 1 (100%) männlich,18 Jahre ,mit 18 den Führerschein. Teilkasko mit 150SB (Elementar 500€),6000Km Fahrleistung, Auto 3-7 Jahre alt,Bezirk Düsseldorf, Alleinnutzung,Opel Corsa 43KW (Typklasse 13 auch B mit 33KW etc. pp)

:lol: 716,27€ :lol:


Vorteil!!! Keine Übertragung der Prozente notwendig, da VN der Jugendliche ist !!!!!!!! Frau kostet analog dazu : 650,92 €

[/u][/b]
ME-NRW-Nett
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Vergessen

Beitrag von ME-NRW-Nett »

nicht vergessen, je nachdem den Vertrag zurück datieren auf den 30.06., da sonst im Folgejahr der gleiche Beitrag gezahlt werden muss!!!!

Beispiel für den Corsa : dieses Jahr die Hälfte von 716,27€ und im nächstem Jahr ca. 609 € .

Also wer sich erstmals versichern möchte und weniger als 1.000€ Versicherung zahlen möchte, bitte kurze Mail an mich. :wink:
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Carsten Krüger
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Neue Zweitwagenregelung für Fahranfänger bei Volksfürsorge

Beitrag von Carsten Krüger »

Günstige Ersteinstufung für Fahranfänger :D
Fahranfänger konnten sich bisher nur zu relativ hohen Beiträgen mit der Einsteigerklasse 0 (Pkw: 230 % Beitragssatz) oder allenfalls als Zweitwagen auf Papas Namen mit der SF-Klasse 1/2 (Pkw: Kfz-Haftpflicht 140% Beitragssatz) versichern.

Mit dem neuen Volksfürsorge-Tarif kann ein Pkw, Krad oder Camping-Kfz auf den Namen des Fahranfängers versichert und ab Beginn in die wesentlich günstigere SF-Klasse 2 eingestuft werden (Pkw: Kfz-Haftpflicht und Vollkasko = 85 % Beitragssatz). Voraussetzung dafür ist lediglich, dass für einen Elternteil bereits ein Vertrag (Pkw, Krad oder Camping-Kfz) bei der Volksfürsorge besteht, der sich mindestens in SF 2 befindet.

Diese Regelung kann nicht nur von Fahranfängern, sondern auch von Kindern und dem Ehe-/Lebenspartner des Versicherungsnehmers in Anspruch genommen werden, sofern für sie noch keine eigene Kfz-Versicherung bestanden hat.

Quelle: http://www.volksfuersorge.de/internet/v ... einstufung
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