18 Jahre alt -> Autokauf <- Versicherung
Moderatoren: Erik.Ode, Ambush, Auto-Chris, ulliB, tom, willi
18 Jahre alt -> Autokauf <- Versicherung
-.....-
Zuletzt geändert von Mexx_2004 am 14.05.2008, 22:57, insgesamt 1-mal geändert.
Moin Mexx,
was hälst Du denn von der Alternative, wenn Dein Dad den Wagen als Zweitwagen anmeldet und auch Eigentümer ist?
Ab 21 kommst Du dann zumindest mit 115% in viele Versicherungen rein.
B.t.w. die DirectLine bietet glaube ich einen Tarif, den Zweitwagen zu den selben Konditionen (gleiche Prozente) aufzunehmen, wie den Erstwagen bei einer anderen Gesellschaft
was hälst Du denn von der Alternative, wenn Dein Dad den Wagen als Zweitwagen anmeldet und auch Eigentümer ist?
Ab 21 kommst Du dann zumindest mit 115% in viele Versicherungen rein.
B.t.w. die DirectLine bietet glaube ich einen Tarif, den Zweitwagen zu den selben Konditionen (gleiche Prozente) aufzunehmen, wie den Erstwagen bei einer anderen Gesellschaft
Gruß Willi
*Manche Frauen tun für ihr äußeres Dinge, für die ein Gebrauchtwagenhändler ins Gefängnis käme ...
*Manche Frauen tun für ihr äußeres Dinge, für die ein Gebrauchtwagenhändler ins Gefängnis käme ...
-
- Mitglied
- Beiträge: 2
- Registriert: 26.06.2005, 16:04
Versicherung
Hallo,
Achtung bei dem Tip von Willi:
Manche Versicherungen bieten zwar beim Zweitwagen einen günstigen Zweitwagenrabatt an. Bei einem Crash steigen dann aber beide Fahrzeuge in der Rabattstaffel nach oben.
Gruß
Olaf
Achtung bei dem Tip von Willi:
Manche Versicherungen bieten zwar beim Zweitwagen einen günstigen Zweitwagenrabatt an. Bei einem Crash steigen dann aber beide Fahrzeuge in der Rabattstaffel nach oben.
Gruß
Olaf
naja dann... 30% bei direct line
das sollte nicht soo viel sein
Nicht das Du glaubst ich arbeite da
Habe nichts mit der Versicherungsbranche zu tun und weiss auch nicht, ob günstigere Anbieter gibt ...
das sollte nicht soo viel sein
Nicht das Du glaubst ich arbeite da
Habe nichts mit der Versicherungsbranche zu tun und weiss auch nicht, ob günstigere Anbieter gibt ...
Gruß Willi
*Manche Frauen tun für ihr äußeres Dinge, für die ein Gebrauchtwagenhändler ins Gefängnis käme ...
*Manche Frauen tun für ihr äußeres Dinge, für die ein Gebrauchtwagenhändler ins Gefängnis käme ...
@ Mexx_2004
@ willi
Vergiss die 30%. Sollte das Fahrzeug von einem Autofahrer unter 21 Jahren bewegt werden kann man das mit dem "Zweitwagenrabatt" vergessen.
Ist der erste (Papamobil) und der zweite Wagen (dein Fahrzeug) nicht richtig getrennt, muss dein Vater auch noch tieder in die Tasche greifen.
Es gibt zwar noch eine Möglichkeit, das Fahrzeug mit 30% versichen zu lassen, jedoch ist diese nicht ganz legal und deshalb werde ich das auch nicht verraten.
Habe zwar nicht viel Ahnung von Versicherung aber hab das Ganze schon durch.
Mein erster Wagen ein Alfa-Romeo 166 3,0 mit 232 PS. Da ist mir das Herz stehen geblieben, als ich beim Versicherungsvertreter war.
@ willi
Vergiss die 30%. Sollte das Fahrzeug von einem Autofahrer unter 21 Jahren bewegt werden kann man das mit dem "Zweitwagenrabatt" vergessen.
Ist der erste (Papamobil) und der zweite Wagen (dein Fahrzeug) nicht richtig getrennt, muss dein Vater auch noch tieder in die Tasche greifen.
Es gibt zwar noch eine Möglichkeit, das Fahrzeug mit 30% versichen zu lassen, jedoch ist diese nicht ganz legal und deshalb werde ich das auch nicht verraten.
Habe zwar nicht viel Ahnung von Versicherung aber hab das Ganze schon durch.
Mein erster Wagen ein Alfa-Romeo 166 3,0 mit 232 PS. Da ist mir das Herz stehen geblieben, als ich beim Versicherungsvertreter war.
-
- Mitglied
- Beiträge: 2
- Registriert: 31.08.2005, 12:09
Es gibt eine Möglichkeit es "günstiger" zu versich
Leider springen nicht viele auf unseren Tarif an, aber es gibt eine Möglichkeit jugendliche ans Fahren zu bekommen.
- der Jugendliche wird direkt der Versicherungsnehmer
- das Fahrzeug wird auf ein Elternteil zugelassen und der Jugendliche muss noch bei den Eltern in häuslicher Gemeinschaft wohnen
- die Ersteinstufung erfolgt mit Schadenfreiheitsklasse 1 ( 100% ) !!!!!
- Elternfahrzeug ist oder wird zum frühest möglichen Zeitpunkt bei der xxxx versichert
- es bestehen 3 weitere Verträge bei der xxx, oder die Kundenverbindung wird dahingehend ausgebaut
- Nachlass wenn der Führerschein mit dem 18 Lebensjahr erworben wurde
Was heisst das nun: Jugendlicher SF 1 (100%) männlich,18 Jahre ,mit 18 den Führerschein. Teilkasko mit 150SB (Elementar 500€),6000Km Fahrleistung, Auto 3-7 Jahre alt,Bezirk Düsseldorf, Alleinnutzung,Opel Corsa 43KW (Typklasse 13 auch B mit 33KW etc. pp)
716,27€
Vorteil!!! Keine Übertragung der Prozente notwendig, da VN der Jugendliche ist !!!!!!!! Frau kostet analog dazu : 650,92 €
[/u][/b]
- der Jugendliche wird direkt der Versicherungsnehmer
- das Fahrzeug wird auf ein Elternteil zugelassen und der Jugendliche muss noch bei den Eltern in häuslicher Gemeinschaft wohnen
- die Ersteinstufung erfolgt mit Schadenfreiheitsklasse 1 ( 100% ) !!!!!
- Elternfahrzeug ist oder wird zum frühest möglichen Zeitpunkt bei der xxxx versichert
- es bestehen 3 weitere Verträge bei der xxx, oder die Kundenverbindung wird dahingehend ausgebaut
- Nachlass wenn der Führerschein mit dem 18 Lebensjahr erworben wurde
Was heisst das nun: Jugendlicher SF 1 (100%) männlich,18 Jahre ,mit 18 den Führerschein. Teilkasko mit 150SB (Elementar 500€),6000Km Fahrleistung, Auto 3-7 Jahre alt,Bezirk Düsseldorf, Alleinnutzung,Opel Corsa 43KW (Typklasse 13 auch B mit 33KW etc. pp)
716,27€
Vorteil!!! Keine Übertragung der Prozente notwendig, da VN der Jugendliche ist !!!!!!!! Frau kostet analog dazu : 650,92 €
[/u][/b]
-
- Mitglied
- Beiträge: 2
- Registriert: 31.08.2005, 12:09
Vergessen
nicht vergessen, je nachdem den Vertrag zurück datieren auf den 30.06., da sonst im Folgejahr der gleiche Beitrag gezahlt werden muss!!!!
Beispiel für den Corsa : dieses Jahr die Hälfte von 716,27€ und im nächstem Jahr ca. 609 € .
Also wer sich erstmals versichern möchte und weniger als 1.000€ Versicherung zahlen möchte, bitte kurze Mail an mich.
Beispiel für den Corsa : dieses Jahr die Hälfte von 716,27€ und im nächstem Jahr ca. 609 € .
Also wer sich erstmals versichern möchte und weniger als 1.000€ Versicherung zahlen möchte, bitte kurze Mail an mich.
- Carsten Krüger
- Mitglied
- Beiträge: 2
- Registriert: 01.09.2005, 11:55
- Wohnort: Braunschweig
Neue Zweitwagenregelung für Fahranfänger bei Volksfürsorge
Günstige Ersteinstufung für Fahranfänger
Fahranfänger konnten sich bisher nur zu relativ hohen Beiträgen mit der Einsteigerklasse 0 (Pkw: 230 % Beitragssatz) oder allenfalls als Zweitwagen auf Papas Namen mit der SF-Klasse 1/2 (Pkw: Kfz-Haftpflicht 140% Beitragssatz) versichern.
Mit dem neuen Volksfürsorge-Tarif kann ein Pkw, Krad oder Camping-Kfz auf den Namen des Fahranfängers versichert und ab Beginn in die wesentlich günstigere SF-Klasse 2 eingestuft werden (Pkw: Kfz-Haftpflicht und Vollkasko = 85 % Beitragssatz). Voraussetzung dafür ist lediglich, dass für einen Elternteil bereits ein Vertrag (Pkw, Krad oder Camping-Kfz) bei der Volksfürsorge besteht, der sich mindestens in SF 2 befindet.
Diese Regelung kann nicht nur von Fahranfängern, sondern auch von Kindern und dem Ehe-/Lebenspartner des Versicherungsnehmers in Anspruch genommen werden, sofern für sie noch keine eigene Kfz-Versicherung bestanden hat.
Quelle: http://www.volksfuersorge.de/internet/v ... einstufung
Fahranfänger konnten sich bisher nur zu relativ hohen Beiträgen mit der Einsteigerklasse 0 (Pkw: 230 % Beitragssatz) oder allenfalls als Zweitwagen auf Papas Namen mit der SF-Klasse 1/2 (Pkw: Kfz-Haftpflicht 140% Beitragssatz) versichern.
Mit dem neuen Volksfürsorge-Tarif kann ein Pkw, Krad oder Camping-Kfz auf den Namen des Fahranfängers versichert und ab Beginn in die wesentlich günstigere SF-Klasse 2 eingestuft werden (Pkw: Kfz-Haftpflicht und Vollkasko = 85 % Beitragssatz). Voraussetzung dafür ist lediglich, dass für einen Elternteil bereits ein Vertrag (Pkw, Krad oder Camping-Kfz) bei der Volksfürsorge besteht, der sich mindestens in SF 2 befindet.
Diese Regelung kann nicht nur von Fahranfängern, sondern auch von Kindern und dem Ehe-/Lebenspartner des Versicherungsnehmers in Anspruch genommen werden, sofern für sie noch keine eigene Kfz-Versicherung bestanden hat.
Quelle: http://www.volksfuersorge.de/internet/v ... einstufung