SUPI WICHTIG!
Moderatoren: Erik.Ode, Ambush, Auto-Chris, ulliB, tom, willi
SUPI WICHTIG!
Hallo zusammen!
Ich habe folgendes Problem :
Habe vor 4 Wochen von einem Bekannten einen Opel gekauft, der angeblich technisch O.K. sei. Nun ist auf einmal (man höre und staune in 4 Wochen!!!) die Zylinderkopfdichtung hinüber (ich hatte meinen Bekannten vorher gefragt und er sagte das alles, auch die Zylinderkopfdichtung, in Ordnung sei. Meine Frage: Wer muß die Kosten für die Zylinderkopfdichtung bezahlen? Habe ich auch ohne Kaufvertrag ansprüche auf Garantie oder so? Der Bekannte sagte ich müßte die Materialkosten bezahlen und er würde ihn dafür kostenlos reparieren? Aber das kann es doch nicht sein oder? BITTE BITTE gebt mir schnell eine Antwort, bin ziemlich verzweifelt und pleite!
Lieben Gruß Sarah
Danke im voraus!!!!
Ich habe folgendes Problem :
Habe vor 4 Wochen von einem Bekannten einen Opel gekauft, der angeblich technisch O.K. sei. Nun ist auf einmal (man höre und staune in 4 Wochen!!!) die Zylinderkopfdichtung hinüber (ich hatte meinen Bekannten vorher gefragt und er sagte das alles, auch die Zylinderkopfdichtung, in Ordnung sei. Meine Frage: Wer muß die Kosten für die Zylinderkopfdichtung bezahlen? Habe ich auch ohne Kaufvertrag ansprüche auf Garantie oder so? Der Bekannte sagte ich müßte die Materialkosten bezahlen und er würde ihn dafür kostenlos reparieren? Aber das kann es doch nicht sein oder? BITTE BITTE gebt mir schnell eine Antwort, bin ziemlich verzweifelt und pleite!
Lieben Gruß Sarah
Danke im voraus!!!!
Im Zweifel für den Käufer!
Du hast kein Kaufvertrag, somit ist der Ausschluß der Garantie bei privatkauf nicht erfolgt! Was bedeutet das du Garantie auf das Fahrzeug hast!
In wie weit diese Garantie geht kann ich dir nicht sagen da ich kein Anwalt bin.
Aber geh mal zu
http://www.wer-weiss-was.de , und dort ins Forum allg. Rechtsfragen. dort tummeln sich Anwälte ....
bist du dort angemeldet?
Gruss
noroc
Du hast kein Kaufvertrag, somit ist der Ausschluß der Garantie bei privatkauf nicht erfolgt! Was bedeutet das du Garantie auf das Fahrzeug hast!
In wie weit diese Garantie geht kann ich dir nicht sagen da ich kein Anwalt bin.
Aber geh mal zu
http://www.wer-weiss-was.de , und dort ins Forum allg. Rechtsfragen. dort tummeln sich Anwälte ....
bist du dort angemeldet?
Gruss
noroc
Bitte!
Aber meine persönliche Meinung ist folgende:
Jeder trägt 50% der Materialkosten!
Weiste ein Rechtsstreit kann ganz schön teuer werden, ich sehe es so das Du im Recht bist.
Ich denke bei nem Streitwert von 500Euro so um die 150Euro....
Ist Dein Bekannter KFZ Mechianiker? Ansonsten würde ich ihn nicht an die Karre lassen.
so ein wechsel der Dichtung ist, wenn der Block nicht abgeschliffen werden muss, relativ günstig. Ich würde mal bei nem Teilehändler anrufen (also keiner Werkstatt) und fragen was so ne Dichtung kostet....
viel Glück
noroc
Aber meine persönliche Meinung ist folgende:
Jeder trägt 50% der Materialkosten!
Weiste ein Rechtsstreit kann ganz schön teuer werden, ich sehe es so das Du im Recht bist.
Ich denke bei nem Streitwert von 500Euro so um die 150Euro....
Ist Dein Bekannter KFZ Mechianiker? Ansonsten würde ich ihn nicht an die Karre lassen.
so ein wechsel der Dichtung ist, wenn der Block nicht abgeschliffen werden muss, relativ günstig. Ich würde mal bei nem Teilehändler anrufen (also keiner Werkstatt) und fragen was so ne Dichtung kostet....
viel Glück
noroc
Ja er ist KFZ Mechaniker. Aber er sagt daß wir die Materialkosten bezahlen sollen (also die Zylinderkopfdichtung und alles ) und er würde sie dafür kostenlos einbauen. Ist schon irgendwie ziemlich dreist von ihm oder? Leider weiß ich mir echt nicht zu helfen. Der arbeitet selber in einem Autohaus und verkauft und repariert Autos schwarz.
Hallo Speedy01,
1. Garantie hast du keine!
2. Gehen wir dch mal davon aus das dein Bekannter das wirklich nicht gewusst hat oder der Schaden erst nach Übernahme des Fahrzeuges entstanden ist.
Wenns so sein sollte finde ich das Angebot deines Bekannten absolut fair.
Die Materialkosten sind nicht besonders hoch und in 10 Minuten hat der die Dichtung bestimmt nicht eingebaut.
Mich würde interessieren wie alt das Auto ist und was du bezahlt hast.
Gruß
Frankie
1. Garantie hast du keine!
2. Gehen wir dch mal davon aus das dein Bekannter das wirklich nicht gewusst hat oder der Schaden erst nach Übernahme des Fahrzeuges entstanden ist.
Wenns so sein sollte finde ich das Angebot deines Bekannten absolut fair.
Die Materialkosten sind nicht besonders hoch und in 10 Minuten hat der die Dichtung bestimmt nicht eingebaut.
Mich würde interessieren wie alt das Auto ist und was du bezahlt hast.
Gruß
Frankie
Hallo
woher hast du denn die Info das es keine Garantie gibt? Wenn die Garantie nicht explizit ausgeschlossen wurde hast du Garantie!
Nachzulesen bei http://www.mobile.de unter Kaufberatung und dort unter Garantie (verstehe Ihr Problem als Gewehrleistungsproblem, verallg. und natürlich unproffessionell Garantie genannt) :
Auzug :
Kauf von Privat
Beim Kauf von Privatpersonen wird keine Garantie angeboten. Und auch mit dem neuen Gewährleistungsrecht können Privat-verkäufer weiterhin jegliche Gewährleistung ausschließen (z.B. mit dem Vertragszusatz "gekauft wie besichtigt und probegefahren") (hat er aber nicht getan). Käufer können einen Defekt nur dann reklamieren, wenn dieser vom Verkäufer vorsätzlich verschwiegen wurde.
Macht das neue Gewährleistungsrecht Gebrauchtwagengarantien überflüssig?
Das neue Gewährleistungsrecht betrifft nicht nur Neuwagen, sondern auch Gebrauchte, die bei einem Händler gekauft werden (wobei Selbstständige und Freiberufler Autohändlern gleichgestellt werden). Die eigentlich zwei Jahre währende Gewährleistungspflicht kann bei Gebrauchtwagen aber vertraglich auf ein Jahr verkürzt werden.
Die "geänderte Beweislast" bei Reklamationen erweitert die Rechte des Käufers beträchtlich. Tritt ein Schaden innerhalb der ersten sechs Monate nach dem Verkauf ein, wird davon ausgegangen, dass der Defekt bereits bei der Übergabe vorhanden war. Der Händler muss in diesem Fall entweder das Gegenteil beweisen oder für Abhilfe sorgen. Ausgeschlossen sind natürlich Mängel, die im Kaufvertrag vermerkt sind.
Für Verschleißteile wie z.B. Bremsen gilt: Der Händler haftet nicht für den "verbrauchsbedingten Verschleiß" (also abgenutzte Bremsbeläge), wohl aber für schadhafte Bremsscheiben. Solche Schäden können ein Jahr lang reklamiert werden. Mehr zum Gewährleistungsrecht finden Sie in der Checkliste zum Gebrauchtwagenkauf, Teil IV.
Ich habe mal ein Hase gekauft, für 20Euro, nach einer Woche hatte der Schnupfen, der Verkäufer wurde auf Schadensersatz von 250Euro von mir verklagt, und seit dem gehe ich davon aus das ein gebraucht kauf ein gebraucht kauf ist!
FRAG IN JEDEM FALL EINEN ANWALT BEI http://www.wer-weiss-was.de
Gruss
noroc
P.S. wie gesagt bin kein Anwalt, würde mich freuen wenn das mir jemand erklären könnte, schönes Wochenende!
woher hast du denn die Info das es keine Garantie gibt? Wenn die Garantie nicht explizit ausgeschlossen wurde hast du Garantie!
Nachzulesen bei http://www.mobile.de unter Kaufberatung und dort unter Garantie (verstehe Ihr Problem als Gewehrleistungsproblem, verallg. und natürlich unproffessionell Garantie genannt) :
Auzug :
Kauf von Privat
Beim Kauf von Privatpersonen wird keine Garantie angeboten. Und auch mit dem neuen Gewährleistungsrecht können Privat-verkäufer weiterhin jegliche Gewährleistung ausschließen (z.B. mit dem Vertragszusatz "gekauft wie besichtigt und probegefahren") (hat er aber nicht getan). Käufer können einen Defekt nur dann reklamieren, wenn dieser vom Verkäufer vorsätzlich verschwiegen wurde.
Macht das neue Gewährleistungsrecht Gebrauchtwagengarantien überflüssig?
Das neue Gewährleistungsrecht betrifft nicht nur Neuwagen, sondern auch Gebrauchte, die bei einem Händler gekauft werden (wobei Selbstständige und Freiberufler Autohändlern gleichgestellt werden). Die eigentlich zwei Jahre währende Gewährleistungspflicht kann bei Gebrauchtwagen aber vertraglich auf ein Jahr verkürzt werden.
Die "geänderte Beweislast" bei Reklamationen erweitert die Rechte des Käufers beträchtlich. Tritt ein Schaden innerhalb der ersten sechs Monate nach dem Verkauf ein, wird davon ausgegangen, dass der Defekt bereits bei der Übergabe vorhanden war. Der Händler muss in diesem Fall entweder das Gegenteil beweisen oder für Abhilfe sorgen. Ausgeschlossen sind natürlich Mängel, die im Kaufvertrag vermerkt sind.
Für Verschleißteile wie z.B. Bremsen gilt: Der Händler haftet nicht für den "verbrauchsbedingten Verschleiß" (also abgenutzte Bremsbeläge), wohl aber für schadhafte Bremsscheiben. Solche Schäden können ein Jahr lang reklamiert werden. Mehr zum Gewährleistungsrecht finden Sie in der Checkliste zum Gebrauchtwagenkauf, Teil IV.
Ich habe mal ein Hase gekauft, für 20Euro, nach einer Woche hatte der Schnupfen, der Verkäufer wurde auf Schadensersatz von 250Euro von mir verklagt, und seit dem gehe ich davon aus das ein gebraucht kauf ein gebraucht kauf ist!
FRAG IN JEDEM FALL EINEN ANWALT BEI http://www.wer-weiss-was.de
Gruss
noroc
P.S. wie gesagt bin kein Anwalt, würde mich freuen wenn das mir jemand erklären könnte, schönes Wochenende!
Hallo nochma,
ich habe deine Frage mal im Rechtsforum gestellt, antworten werde ich hier posten, könnt aber auch selbst nachlesen :
http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/www ... hemenID=64
Thread heist : Auto kauf von privat, jetzt defekt von Daniel 19.2.2005 18:45)
bis denne
noroc
ich habe deine Frage mal im Rechtsforum gestellt, antworten werde ich hier posten, könnt aber auch selbst nachlesen :
http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/www ... hemenID=64
Thread heist : Auto kauf von privat, jetzt defekt von Daniel 19.2.2005 18:45)
bis denne
noroc
Hallo
wie du im Rechtsforum erkennen kannst kommen die auch mit Sachmangelhaftung beweislast umkehr etc. Der fakt das dein Bekannter KFZt'ler ist, ist wahrscheinlich ein vorteil für dich!
Ich habe leider die Frage zu personenbezogen geschrieben, somit war eine eindeutige Antwort nicht möglich!
Aber man sieht's ja das
Gehen wir mal davon aus, Dein Posting hätte hier geendet und Du hättest gefragt, wer einen nach vier Wochen bekannt gewordenen Mangel zu vertreten habe. Das hätte uns das Antworten leichter gemacht, denn wir hätten auf die Beweislastumkehr des § 476 BGB beim Verbrauchsgüterkauf hinweisen können. Schade.
von einem Anwalt kam....
Ich würde ihm vorschlagen 50/50 Material und 0 Arbeitskosten.
und je nach Freundschaft!
Gruss
noroc
wie du im Rechtsforum erkennen kannst kommen die auch mit Sachmangelhaftung beweislast umkehr etc. Der fakt das dein Bekannter KFZt'ler ist, ist wahrscheinlich ein vorteil für dich!
Ich habe leider die Frage zu personenbezogen geschrieben, somit war eine eindeutige Antwort nicht möglich!
Aber man sieht's ja das
Gehen wir mal davon aus, Dein Posting hätte hier geendet und Du hättest gefragt, wer einen nach vier Wochen bekannt gewordenen Mangel zu vertreten habe. Das hätte uns das Antworten leichter gemacht, denn wir hätten auf die Beweislastumkehr des § 476 BGB beim Verbrauchsgüterkauf hinweisen können. Schade.
von einem Anwalt kam....
Ich würde ihm vorschlagen 50/50 Material und 0 Arbeitskosten.
und je nach Freundschaft!
Gruss
noroc