Problem mit Händler-Handler will vom Verkauf zurücktreten

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Flashmemory
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Problem mit Händler-Handler will vom Verkauf zurücktreten

Beitrag von Flashmemory »

Hat jemand von euch schonmal Probleme beim Autokauf gehabt ?
Ich hab gerade folgendes Problem:
Hab mir vor ner Woche an auto gekauft und dies kann durch den Beleg der Anzahlung und zwei Freunde die dabei waren bestätigt werden. Ich sollte das auto am samstag abholen und hab mir an "eVB" kennzeichen geholt was fünf tage gilt. Der Verkäufer hat mir aber dann am Samstag gesagt das es noch bis Mittwoch dauert bis er den tüv macht. Heute hab ich ihn angerufen und das Resultat war das er meinte er will evtl doch nicht das Auto verkaufen weil er verluste macht beim Verkauf. Zum einen will ich das Auto unbedingt und zum Anderen seh ichs auch net ein das ich auf den Kosten für das "eVB" Kennzeichen sitzen bleib.

Ich hab jetzt an bisschen nachgeforscht und er ist anscheinend schon durch den mündliche Vertrag ,welcher durch die Quittung sowie den zwei zeugen beststigt wird verpflichtet den verkauf einzuhalten(sprich der Vertrag ist rechtskräftig).

Ich bin mir aber ziemlich unsicher wie ich weiter vorgehen sollte ... falls jemand schonmal in soeiner Situation war bzw. Erfahrungen damit gemscht hat, wäre es nett wenn er sich bei mir meldet.
Dankeschön
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BMWiesel
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Re: Problem mit Händler-Handler will vom Verkauf zurücktrete

Beitrag von BMWiesel »

Flashmemory hat geschrieben:Hat jemand von euch schonmal Probleme beim Autokauf gehabt ?
Ich hab gerade folgendes Problem:
Hab mir vor ner Woche an auto gekauft und dies kann durch den Beleg der Anzahlung und zwei Freunde die dabei waren bestätigt werden. Ich sollte das auto am samstag abholen und hab mir an "eVB" kennzeichen geholt was fünf tage gilt. Der Verkäufer hat mir aber dann am Samstag gesagt das es noch bis Mittwoch dauert bis er den tüv macht. Heute hab ich ihn angerufen und das Resultat war das er meinte er will evtl doch nicht das Auto verkaufen weil er verluste macht beim Verkauf. Zum einen will ich das Auto unbedingt und zum Anderen seh ichs auch net ein das ich auf den Kosten für das "eVB" Kennzeichen sitzen bleib.

Ich hab jetzt an bisschen nachgeforscht und er ist anscheinend schon durch den mündliche Vertrag ,welcher durch die Quittung sowie den zwei zeugen beststigt wird verpflichtet den verkauf einzuhalten(sprich der Vertrag ist rechtskräftig).

Ich bin mir aber ziemlich unsicher wie ich weiter vorgehen sollte ... falls jemand schonmal in soeiner Situation war bzw. Erfahrungen damit gemscht hat, wäre es nett wenn er sich bei mir meldet.
Dankeschön

Das ist immer besonders ärgerlich. In der Regel hat man da aber keine Chance auf Entschädigung o. Ä.
Per Gesetz darf jeder Käufer innerhalb einer Frist ohne Gründe vom Kauf zurück treten.
Damit muss man eben leben. Auch ärgerlich, wenn man seinen PC oder Laptop verlaufen will und dann die Zusage hat, die Festplatten löscht und der Käufer es sich dann anders überlegt.


Um das zu vermeiden gibts aber eine besonders Verkäuferfreundliche Alternative.
Du kannst den Verkaufspreis fest legen. Dein Auto dann zum Verkauf frei geben und ausschließlich vertrauenswürdige und bekannte Autohändler bieten dann auf dein Auto. Wenn dir der Preis Am Ende zusagt, kannst du es einfach verkaufen.
Das Gute ist, dass du kostenlos eine Anzeige für deinen Wagen bekommst, und auch keine Provision o.Ä. bezahlen musst.
Das alles geht auf der Seite von Carsale24. Das Unternehmen ist inzwischen in vielen Städten vertreten.
Im Prinzip ist es eine Art Vermittlungsplattform zwischen Verkäufer und Händler. Hier ist der Link zu Carsale24 in Stuttgart<http://www.carsale24.de/auto-ankauf/aut ... -stuttgart>
Was noch ganz wichtig, ist dass eben nur Händler eigene Gebote machen und nur das höchste Gebot gewinnt.
Aus meiner Sicht hat sich das mit dem Rücktritt dann eh erledigt.
Man ist natürlich auch durch seine eigene bindende Preisvorstellung auf der sicheren Seite.
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