Hallo
Wir haben heute unseren PKW (privat) verkauft.
Der PKW ist nach unserer Ansicht in einem guten Zustand und wir haben auch nichts zu verbergen gehabt.
Bei einer späteren Zusammensein mit Freunden, kam dann doch eine Diskussion auf und daraus eine Frage.
Kann der Käufer das Fahrzeug innerhalb von 2 Wochen zurück geben?
Und wenn ja, Immer? Einfach so oder muss ein schwerwiegender Mangel bestehen?
Danke
Rückgabe des KFZ
Moderatoren: Erik.Ode, Ambush, Auto-Chris, ulliB, tom, willi
Rücktritt vom Kaufvertrag
Ein generelles Rücktrittsrecht steht dem Käufer grundsätzlich nicht zu.
Ist ein (Auto-) Kaufvertrag geschlossen worden (egal ob schriftlich oder mündlich), so ist dieser zunächst einmal uneingeschränkt gültig.
Es macht dabei keinen Unterschied, ob es sich um einen Neu- oder Gebrauchtwagenkauf handelt. Ebenso wenig spielt es eine Rolle, ob das Fahrzeug vom Händler oder von Privat gekauft wird.
Ist ein (Auto-) Kaufvertrag geschlossen worden (egal ob schriftlich oder mündlich), so ist dieser zunächst einmal uneingeschränkt gültig.
Es macht dabei keinen Unterschied, ob es sich um einen Neu- oder Gebrauchtwagenkauf handelt. Ebenso wenig spielt es eine Rolle, ob das Fahrzeug vom Händler oder von Privat gekauft wird.