Anmelden Holländisches Auto in Deutschland

Hier könnt Ihr Fragen zum Autoimport, Autokauf und Autoverkauf stellen. Hier bekommt Ihr nützliche Tipps und Informationen, egal ob es sich um den Kauf eines Reimports, Deutschen Neuwagen, Jahres- oder Gebrauchtwagen handelt.

Moderatoren: Erik.Ode, Ambush, Auto-Chris, ulliB, tom, willi

Antworten
Cardorri
Mitglied
Beiträge: 1
Registriert: 19.04.2004, 23:13

Anmelden Holländisches Auto in Deutschland

Beitrag von Cardorri »

Hallo,
Kann jemanden mir sagen wie ich ein Holländisches Auto anmelden kann in Deutschland?
mit herzlichen Dank im voraus,
Cardorri
Benutzeravatar
tom
Spezialist
Beiträge: 1001
Registriert: 12.03.2004, 11:34
Wohnort: Geldersheim

Anmeldung eines EU-Neuwagen in Deutschland

Beitrag von tom »

Steht das gewünschte Fahrzeug jetzt beim Händler zur Verfügung, erfolgt die Bezahlung in bar oder per Swift- Überweisung. Sie bezahlen beim Händler nur den Netto- Preis, die MwSt. fällt erst in Deutschland an. Folgende Unterlagen müssen Sie bei der Übergabe des Fahrzeuges erhalten:
  • Original Kaufrechnung
    Serviceheft mit Fahrgestellnummer, Datum, Händlerstempel mit Unterschrift wichtig bei Garantiefällen
    CoC Papiere Certification of Confirmity ( EU-Übereinstimmungserklärung ) Mit diesen Papieren müssen Sie in Deutschland den KFZ- Brief beantragen.
    (Der ausländische Händler kann Ihnen auch den deutschen Kfz-Brief beantragen, dann haben Sie keine Arbeit mehr damit)
Unter folgender Anschrift können Sie einen KFZ-Brief beantragen:
  • Firma Transcommerce GmbH
    St. Avolder Str. 1
    66740 Saarlouis
    Tel. 06831/460076
    Fax 06831/2879
    E-Mail:
    ms@transcommerce.de
Das ganze dauert 3 Arbeitstage und kostet ca. 75 Euro.

Die Überführung des Fahrzeuges geht am einfachsten mit Kurzzeitkennzeichen ( 3 Tage gültig ). Die Kennzeichen erhalten Sie bei der Zulassungsstelle gegen Vorlage eines Personalausweises und einer Deckungskarte für Kurzzeitkennzeichen, das Sie von Ihrer Versicherung erhalten.

In Deutschland müssen Sie innerhalb 10 Tagen die MwSt von 16 % bezahlen. Das Finanzamt hat dafür ein UST- Formular für die Fahrzeug Einzelbesteuerung.
Jetzt können Sie Ihr neues Fahrzeug Zulassen Sie gehen mit KFZ- Brief, Deckungskarte und dem Personalausweis zur Zulassungsstelle und lassen Ihr Fahrzeug zu. Eine TÜV Abnahme ist nicht erforderlich.
Antworten

Zurück zu „Autokauf / Motorradkauf / Infos & Tipps“