Privatverkauf & Garantie?

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_Marcus_
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Registriert: 15.09.2011, 16:29

Privatverkauf & Garantie?

Beitrag von _Marcus_ »

Hallo Forengemeinde,

bin der Marcus, 28 Jahre alt, und habe mein KFZ verkauft.
Eigentlich nur ein Roller....

Ich hatte angegeben, dass der Roller nicht fahrtüchtig sei, aber mit ein paar Handgriffen wieder Fahrbereit wäre.
Gekauft wie gesehen.

So, ein Mann hatte sich den Roller gekauft, und wollte diesen auch via Spedition geliefert bekommen haben.

Gesagt, getan.
Kurz drauf, brachte er den Roller in die Werkstatt, und die stellten auf einmal Mängel im Wert von 1100 Euro fest. Der Roller hatte einen Verkaufspreis von 320 Euro.
Als ich dann erst mal den Mann beruhigte, und um den Kostenvoranschlag betete, ließ er mir diesen zukommen.
Ich dachte, ich wert nicht mehr...
Als ich dann sah:

neuer Zylinder 130 Euro
neue Lichtmaschine 90 Euro
Aufkleber 60 Euro
neuer Anlasser für 80 Euro
und lauter so Zeugs,

Ich habe dann natürlich gleich die Werkstatt angerufen, und Terror gemacht, wie die darauf kommen, obwohl der Roller nicht mal fahrtüchtig ist.
Die konnten dass ja gar nicht testen, ob der läuft, und deswegen nicht anspringt.
Bei mir ist der Roller immer einwandfrei gelaufen, bis zum ausbau. Wieso soll da auf einmal die Lichtmaschine kaputt sein, und der Zylinder + Kolben nen Fresser haben?

nach langem hin & her, konnte ich mit der Firma ausmachen, was wirklich gebraucht wird. Da wahr der Preis dann auf einmal von 1100 Euro, auf 300 Euro inkl. Mwst. & allen drum & dran gefallen.

Jetzt geht es noch darum, dass ich einen Auspuff für den Roller auftreiben soll, ( was ja auch kein Problem ist ) aber:
Ich hatte in dem Inserat geschrieben, verkauft wie gesehen. Und auf den Bildern ist aber kein Auspuff zu sehen.
Was ich aber noch sagte, dass man mit ein paar Schrauben etc. den Roller wieder in kürzester Zeit wieder komplett fahrtüchtig machen kann.
Mit ein paar Schrauben ist halt gemeint, alles wieder festziehen / justieren, Vergaser etc. neu anschrauben usw.

Der Roller wurde soweit von der Werkstatt fertig gemacht. Auspuff fehlt aber noch, damit er Läuft.
Jetzt meint der Käufer aber, er zahle nur 150 Euro, und den Rest soll ich noch begleichen.

Ich bin ja wirklich kein Arschloch, und zeige mich gerne erkenntlich.
Aber, wenn der Auspuff jetzt kommt, und die den Montieren, und der Roller nicht anspringen sollte, weil er "angeblich" einen Fresser hat, dann macht er mir mit dem Anwalt dass Leben zur Hölle.
Ich kann zwar von meiner Seite aus Garantieren, dass der Zylinder keinen Schaden hat, aber wenn die dann da nachhelfen, was kann ich den da noch beweisen...??
Genauso, wie mit der Lichtmaschine. Wie soll man die kaputt bekommen? Diese wurde nie ausgebaut, und hatte immer bis zum letzten Tag gehalten.
ich verstehe ja denn Mann auch irgendwo, aber dass ist schon heftig, was der alles von mir abhängig macht.
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Auto-Chris
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Re: Privatverkauf & Garantie?

Beitrag von Auto-Chris »

Ich versteh den Vorgang nicht. Da verkaufst für 350,- EUR ein nicht fahrbereites Fzg. Fertig, um mehr als um einen Kaufvertrag und das Zählen des Kaufbetrags brauchst Du Dich doch nicht zu kümmern als Privatverkäufer. Es sei denn Du hast dem Käufer etwas verschwiegen oder schöngeredet. Wie zB Fzg ist zerlegt aber komplett und nu fehlt der Auspuff, den musst Du schon beifügen. Über die Beschaffenheit der Kaufsache muss sich der erwachsene Käufer vorher selbst in Kenntnis setzen.
Sola76
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Re: Privatverkauf & Garantie?

Beitrag von Sola76 »

Er hätte sich vorher im klaren über den Zustand des Rollers sein müssen, also solange du ihm nicht arglistig etwas verschwiegen hast und der Roller lief, sollte dir nichts passieren können. ;)
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