VW LUPO

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PGHHHHH
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VW LUPO

Beitrag von PGHHHHH »

Guten Tag
Ich habe mir letzte Woche einen VW Lupo gekauft mit 72tkm für 3200€. ich hab das Auto mit einem Freund, der sich gut auskennt begutachtet und eigentlich keine Mängel gefunden außer das die Bremmsscheiben in nächster Zeit erneuert werden sollten und die Zahnriehmen. Darauf hin ist der händler mir entgegengekommen, aber nur mit 100€. Vor einem Jahr wurden außerdem der Auspuffhalter, die Fahrwerksfedern vorne und der stellmotor für die scheinwerferregulierung erneuert. Dann fahr ich zur Werkstatt und wollte die Bremmscheiben und den Zahnriemen erneuern lassen und hab da mit maximal 300€ gerechnet und nur darauf gewartet, das sie mir sagen das das Auto top in schuss ist. Daraufhin hat die werkstatt mir ne rechnung über 1400€ virgeschlagen und gesagt das folgende Mängel am Auto sind: Bremmscheiben, zahnriemen, Wasserpumpe, Ölfilter Zündleitung, Lagerung im Lenker, Mittelschalldämpfer etc etc viele Verschleißteile die irgendwann anfallen, aber nicht notwendig sind sofort. Der Grund warum ich mich hier melde ist, da das Ausrücklager der Kuplung erneuert werden muss undzwar kostet das 207€. Meine Frage ist nun ob ich das selber übernehmen muss oder den Händler belangen kann, da er mir weder über die Bremmscheiben, Zahnriemen oder das Lager informiert hat. Der Vertrag besagt: Das Fahrzeug wird unter Auschluss der Sachmängelhaftung verkauft soweit nicht nachsten der Verkäufer eine bestimmte Beschaffenheit Zusichert usw.... Ich ärger mich gerade gewaltig, da ich mir mühe gegeben habe das Auto zu begutachten und mir kein scheiß andrehen zu lassen, aber sowas konnte ich nicht wissen. Ansonsten gefällt mir das Auto sehr gut, fährt gut und geringer verbrauch. Ich würde mich sehr freuen wenn mir ein paa Auto experten tipps geben könnten was ich jetzt machen soll danke vielmals
mfg Sebastian :)
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Erik.Ode
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Re: VW LUPO

Beitrag von Erik.Ode »

PGHHHHH hat geschrieben: Der Vertrag besagt: Das Fahrzeug wird unter Auschluss der Sachmängelhaftung verkauft soweit nicht nachsten der Verkäufer eine bestimmte Beschaffenheit Zusichert usw....

Ein Händler kann die Sachmangelhaftung nicht ausschließen ! Der Vertrag ist unwirksam !!! Gib den Wagen zurück und lasse dir das Geld auszahlen. Ersatzweise biete ihm an, die Mängel zu beseitigen. Verschleißteile sind immer problematisch, da kommt man selten mit durch.


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Händler bzw. Unternehmer müssen beim Verkauf eines Gebrauchtwagens an einen Verbraucher mindestens ein Jahr für Mängel des Fahrzeuges einstehen.

Ein Ausschluss der Sachmängelhaftung beim sog. Verbrauchsgüterkauf ist nicht zulässig. Klauseln im Vertrag eines Gebrauchtwagenhändlers wie z.B. "Gekauft wie gesehen" oder "Fahrzeug wird unter Ausschluss der Gewährleistung /Sachmängelhaftung verkauft" haben daher keine Wirksamkeit, auch wenn einige Händler diese in ihren Kaufverträgen verwenden.
Gruß Erik.Ode
- alle Angaben, wie immer, ohne Gewähr ! ;-) -
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