Und schon wieder Gebrauchtwagengarantie...

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Feechen

Und schon wieder Gebrauchtwagengarantie...

Beitrag von Feechen »

Hallo Zusammen :D

Ich hab hier schon ein bischen gelesen, wollte aber doch nochmal genau nachfragen, hier scheint ja der ein oder andere Ahnung zu haben und wird mir hoffentlich helfen. Es geht um meinen heißgeliebten Golf den ich mir am 9.10.03 von einem Typ gekauft hab, der Autos für andere verkauft und somit alles für die erledigt. Durchgerostete Schellen am Auspuff, Heizung usw. hab ich selbst wieder machen lassen bzw. hab ich selbst gemacht, kein Thema...aber: Sitzheizung funktioniert nicht und dann ist die Kupplung so halb im Ar***, die kommt aufs letzte und beim Schalten muss ich grad mal so zur Hälfte durchtreten, ausserdem istn Stecker defekt und der würde mich vom ATU über 100 Euro kosten (durch den defekten Stecker geht mir mein Auto immer an der Ampel aus, oder wenn ich in die Kurve fahr und dazu in 2. Gang runterschalten muss...is recht unangenehm wenn plötzlich die Servo ausfällt...)

Jetzt hab ich mir den Vertrag mal durchgelesen und bin auf folgendes gestossen:

Sachmangel
1. Ansprüche des Käufers wegen Sachmängeln verjähren in einem Jahr ab Ablieferung des Kaufgegenstandes an den Kunden.
Hiervon abweichend erfolgt der Verkauf von Nutzfahrzeugen unter Ausschluß jeglicher Sachmängelhaftung, wenn der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer ist, der bei Abschluß des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
Bei arglistigem Verschweigen von Mängeln oder der Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit bleiben weitergehende Ansprüche unberührt.

Ich weis nicht ob es wichtig ist das ich den anderen Teil auch noch reinschreib...steht aber im großen und ganzen nichts weiter drin. Es steht auch nichts drin das nur auf Motor garantie ist oder so...und das hat der Typ mir gesagt wie ich wegen der Kupplung und dem Stecker dort gewesen bin.

Könnt ihr mir helfen und sagen ob er die Pflicht hat mir das zu reparieren?

Bitte bitte antwortet mir schnell

Liebe Grüße, Anke
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tom
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Beitrag von tom »

Haben Sie das Fahrzeug von privat oder einem Händler gekauft, wenn es ein Händler war dann können Sie eine Nachbesserung verlangen. :)
War es allerdings eine Privatperson werde Sie kaum eine Möglichkeit haben, da die meisten Kaufverträge jegliche Gewährleistung ausschließen. :(

Hierzu noch ein Tipp:
Beim Fahrzeug kauf von privat ist sowieso höchste Vorsicht geboten, laut einen Bericht denn ich gelesen habe sind bei 50 % aller Gebrauchtwagen die Tachos manipuliert. :!:
Feechen

Beitrag von Feechen »

Hallo Tom :)

Ich war heute mit Auto + Vertrag in einer VW-Vertragswerkstatt gewesen. Die haben die Hände übern Kopf zusammen geschlagen, mir nen Rechtsanwalt empfohlen und mir viel Glück gewünscht. Ich hab das Auto von einem gekauft, der Autos für privat Leute verkauft...(was für ein Satz 8) )
Jetzt hab ich heute mit meiner Rechtsschutzversicherung telefoniert, mir das ok geholt und gleich nen Termin beim Anwalt ausgemacht der sogar schon morgen sein wird.
In dem Vertrag ist von Garantie überhaupt nicht die Rede, also auch nicht das irgendwas ausgeschlossen is von der Garantie. Der vom Autohaus meinte dann, das das ziemlich grünes Licht für mich heisst alles am Auto machen lassen zu können.

So, jetzt drück mir mal die Daumen für morgen :D und dann mach ich den Verkäufer platt :twisted:
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tom
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Beitrag von tom »

Viel Glück :)
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