Verjärung von Mängelanzeige

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mawoso
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Verjärung von Mängelanzeige

Beitrag von mawoso »

Hallo, ich habe folgendes Problem.

Ich habe mir am 08/2010 bei einem Opelhändler einen Astra Bj.2007 gebraucht gekauft.
Im Kaufvertrag sethen die Extras (Regensensor, Automatisches Fahrlich usw) aufgelistet.

Nun stellt sich heraus, dass das Fahrzeug viele Extras garnicht besitzt.
Dieses wurde von mir ca. 1 Woche nach Kauf (leider nur mündlich) angezeigt beim Vekäufer.
Wir wollten uns auf eine Preisminderung einigen.
Da ich es nicht eilig hatte, und ich den Verkäufer auch kannte, habe ich keinen Druck gemacht.
Jetzt arbeitet der Verkäufer leider nicht mehr da :-(
Der neue Bearbeiter hat mir nun aus "Kulanz" einen Kundendienst angeboten.

Nun meine Frage:
es ist ja eigentlich ein klarer Sachmangel, wenn das Auto die Vertraglichen Merkmale nicht aufweist.
Gibt es hierfür eine Verjährungsfrist, bzw. eine Zeitspanne, in der ich die Mängel schriftlich angezeigt haben muss?

Vielen Dank für die Antwotren im Voraus.

Gruß mawoso
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Prince of Denmark
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Re: Verjärung von Mängelanzeige

Beitrag von Prince of Denmark »

Da würde ich mal schätzen, dass diese Mängelanzeige ins Leere läuft. In den meisten Verträgen ist die Sachmängelhaftung ohnehin ausgeschlossen, wenn sie für Deinen Autokauf überhaupt gilt, haftet der Verkäufer aber nicht für offensichtliche Mängel. Also man kann kein Auto ohne Rückbank kaufen und das dann hinterher reklamieren.

Selbst nicht ganz so offensichtliche Mängel sind sofort nach Entdecken anzuzeigen. Da ist ja nun seit 08/2010 schon viel Zeit vergangen. Und das bereits sehr frühzeitig eine Info an den Verkäufer ging, lässt sich vermutlich schlecht nachweisen.

Deshalb kann man da wohl nur an die Kulanz des Verkäufers appelieren. Wenn man jetzt nach vier Monaten Druck macht, wird natürlich auch jeder erstmal sagen, dass einem solche Dinge wie fehlender Regensensor oder automatisches Fahrlicht bereits in den ersten zwei Wochen hätten auffallen müssen.

Die normale Gewährleistungspflicht beim Gebrauchtwagenkauf vom Händler beträgt ein Jahr, das gilt aber für normale Schäden. Offensichtlich fehlende Ausrüstung fällt sicher nicht darunter.

Dazu noch der Tipp von Erik Ode zur Sachmängelhaftung: hier rechts klicken -> In neuem Fenster öffnen.
Grüße, PoD

Wer in dieser Welt etwas Wärme sucht, sollte besser die Heizung einschalten (Tommy Jaud, "Millionär").
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