Hallo erstmal,
also ich habe mir ca 150 km von mir entfernt einen wagen ausgesucht und bin mit einem bekannten dort hingefahren. der wagen war soweit in ordnung und der händler erklärte sich auch bereit, die hintere stoßstange zu lakieren da dort viele kratzer waren, die hinteren bremsen neu zu machen und HU/AU neu zu machen. Im gespräch teilte er mir mit das er sich bemühen würde das scheckheft zu organisieren ( was fehlte ), den ersatzschlüssel zu bestellen und die reifen+felgen die zu dem zeitpunkt drauf waren eintragen zu lassen, mittels einer ABE bescheinigung oder einem gutachten, wie ich das verstanden habe.
das hörte sich eigentlich ganz ok an, also unterschrieb ich den kaufvertrag und machte eine anzahlung.
Der händler gab mir den alten Brief und Schein mit, wo der vorbesitzer drauf stand.
Diesen habe ich angerufen und mich nach dem wagen erkundigt, er erzählte mir das er den wagen mit 30.000 km an eine weitere person verkauft hatte, tatsächlich stand auf der uhr 68.000 km. Nun kommen mir erste zweifel auf, da der 2te schlüssel und das scheckheft auch noch nicht da sind.
Ich habe mit dem händler vereinbart das ich morgen vorbei komme und das restliche geld bezahle und den wagen mitnehme.
Im vertrag steht das die übergabe mit 2 schlüsseln erfolgt, die sache mit dem scheckheft haben wir mündlich festgehalten.
sollte nun morgen der 2te schlüssel nicht da sein ( unabhängig davon ob er ihn bestellt hat oder nicht ) und sollte sich nicht klären wo die fehlenden 30.000 km herkommen, ist es möglich von diesem vertrag zurück zu treten und meine anzhalung wieder zu bekommen?
Gruß Tim
Rücktritt KFZ-Kaufvertrag
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