TatsachenbehauptungenSo schmerzhaft ein online vorgebrachter Vorwurf auch sein mag: Sie können nur dann etwas dagegen unternehmen, wenn er eine unzutreffende Tatsachenbehauptung darstellt. Private Werturteile oder Meinungsäußerung über Produkte und Dienstleistungen sind erlaubt.
Wenn jemand kritisch schreibt: „Ich habe schlechte Erfahrungen mit dem Service: Auf meine Reklamationen reagierte Herr A. von der Firma Beispielmeyer erst nach vier Wochen“ – kein Problem. Anders sieht es aus, wenn da steht: „Herr A. von der Firma Beispielmeyer ist absolut unfähig.“
Wer so etwas behauptet, muss es beweisen können. Wer es nicht kann, macht sich der üblen Nachrede oder der Verleumdung schuldig. Das ist strafbar und dagegen kann man sich wehren.
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