Siehe auch:
http://www.jurawiki.de/VRI/MaengelHaftung3. "Wenn ich etwas kaufe, dann habe ich automatisch einen Garantieanspruch gegen den Hersteller, wenn etwas defekt ist."
Nein, wie oben gesagt ist die Garantie eine freiwillige Leistung. Gegen wen man sie hat, hängt davon ab, wer sie gewährt. Wenn der Hersteller eine solche gewährt, dann hat man einen Anspruch gegen ihn; manche Hersteller gewähren sie aber auch z.B. nur dem Erstkäufer, so daß nach einem Gebrauchtkauf die Garantie eben für den Käufer nicht besteht.
Manchmal geben auch die Verkäufer eine Garantie; dieser Anspruch richtet sich dann natürlich gegen den Verkäufer. nach oben
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Dein Verkäufer ist Vertragspartner und damit der Gewährungspflichtige. Die Garantie des Herstellers ist eine freiwillige Leistung, die an Vorgaben gebunden ist. Also auch Einhaltung der Intervalle. Garantie wird also in deinem Fall vom Hersteller verweigert (kann er machen) und dir bleibt nur die gesetzliche Gewährleistung. Allerdings mußt du nachweisen ( Beweistlastumkehr nach 6 Monaten), daß ein Motorfehler bereits beim Kauf vorlag.
Was noch möglich wäre ist ein Kulanzantrag. Aber ich bezweifel, daß dieses jetzt noch zu realisieren ist........